Die Stadtverordneten der Stadt Peitz nehmen den Entwurf zum Bebauungsplan „Seehafen Teichland“ – 1. Änderung vom Juli 2020 der Gemeinde Teichland ohne Hinweise zur Kenntnis.

Eigene planungsrechtliche Belange der Stadt Peitz sind durch diesen B-Plan nicht betroffen.

 

 


 

Herr Exler erklärt anhand einer Präsentation das Vorhaben.

 

Herr Minetzke bekräftigt, dass sich die Gemeinde Teichland über die Zukunft Gedanken gemacht hat und bittet die Abgeordneten, sich ebenfalls Gedanken zu machen.

 

Herr Kiesling fragt nach, wer nach der Umsetzung des Vorhabens die Steuergelder einnimmt.

 

Herr Bothe erkundigt sich, ob die Gemeinde Teichland sich mit Cottbus abstimmt. Dem stimmt Herr Exler zu und erläutert kurz die Arbeitsweise.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……17….

Davon anwesend …14…

 

Abstimmung  ……14…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen