Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt grundsätzlich die Errichtung eines Jugendclubs in der Stadt Peitz.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verhandlungen mit dem Landkreis

Spree-Neiße und dem Diakonischen Werk Elbe-Elster e.V. aufzunehmen.

Die Ergebnisse, insbesondere die finanziellen Auswirkungen, sind der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, nach vorheriger Beratung im Hauptausschuss der Stadt Peitz.

 

 

 


 

Herr Krakow bittet um das Rederecht für Herrn Greifenhagen und Herrn Schimmrick.

 

Abstimmung:

Ja 14

Nein 0

Enthaltung 0

 

Frau Hölzner informiert, dass sich Herr Greifenhagen vom Diakonischen Werk Elbe-Elster e.V. (Sitz in Doberlug-Kirchhain) in einem ersten Gesprächstermin am 24.09.2020 vorstellte. Er wäre bereit, mit einem Sozialarbeiter vor Ort die Jugendarbeit wiederaufzubauen.

Den Abgeordneten liegen 2 Konzepte vor.

 

Herr Greifenhagen und Herr Schimmrick stellen sich und ihr Aufgabengebiet vor.

Herr Greifenhagen spricht kurz über die eingereichten Konzepte.

Er favorisiert die 2. Variante in der die Betreuung der Kinder und Jugendlichen mit 20h/Woche (0,5 VZE) vorgeschlagen wird.

Er bittet zu bedenken, dass die wöchentlichen Stunden abgesichert werden sollen.

Hierzu wäre eine höhere Stundenanzahl erforderlich. Die 0,5 VZE würde er in zwei Stellen (jeweils 10 Std.) aufteilen, so dass immer ein Mitarbeiter die Betreuung gewährleisten kann.

 

Frau Hölzner erklärt, dass der Stadt Peitz derzeit allerdings nur eine geförderte Stelle mit 0,25 VZE zur Verfügung steht.

 

Herr Bothe fragt nach, wo der Jugendclub errichtet werden soll.

Herr Greifenhagen erklärt, dass er sich die alte „Rettungswache“ vorgestellt hat.

 

Frau Hölzner erklärt, dass die Räumlichkeiten noch Herrn Kochan gehören.

An einem Gutachten wird derzeit gearbeitet.

 

Frau Hölzner bittet die Abgeordneten vorerst um eine grundsätzliche Entscheidung, ob an dieser Idee festgehalten werden soll. Wenn das Gutachten vorliegt, muss erneut beraten werden.

 

Die Stadtverordneten stimmen dem zu.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……17….

Davon anwesend …14…

 

Abstimmung  ……14…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen