Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Turnow-Preilack beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2017. Der Haushaltsausgleich soll im Jahr 2030 erreicht werden.

 

 

 


 

Frau Ringwelski (Mitarbeiterin Kämmerei) erklärt, dass nach der Diskussion und Verständigung im Finanz- und Kulturausschuss nun der Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Im Haushaltssicherungskonzept sind auf Seite 5 im Punkt 2.3. die Einzelmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung nochmal zusammengefasst. Im Ergebnis konnte mit den Konsolidierungsmaßnahmen eine Einsparung von 47,1 TEUR erreicht werden. Ziel ist es, 2030 wieder einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Die Ausgaben für den Winterdienst und Straßenreinigung wurden ausgehend von den Ergebnissen in den letzten Jahren etwas gesenkt. Gleiches gilt für die Straßenbeleuchtung, bei der auch durch die schrittweise Umrüstung auf LED von Einsparungen ausgegangen werden kann. Die Änderungen bei den Zuweisungen und Steuern ergeben sich dadurch, dass ausgehend vom 1. Entwurf im Oktober 2016 inzwischen konkretere Zahlen vorliegen und somit der Eigenanteil der Gemeinde erhöht werden konnte.

 

Der Bürgermeister gibt den Hinweis, dass im Vorbericht S. 7 Punkt 2.3.5. die Kostenstelle 57311.5810 – Gebäude Gemeindezentrum Turnow nicht mehr bei freiwilligen Leistungen eingeordnet werden soll. Das Gebäude wird ausschließlich nur noch als Gemeindezentrum mit Bürgermeisterbüro für Sprechstunden und Beratungen/Sitzungen genutzt. Der Chor Turnow hat sich zum 18.01.2017 aufgelöst und damit entfällt die zusätzliche Nutzung als Probenraum.

Des Weiteren weist er auf den Punkt 2.4 d) hin, mit der Ergänzung: Da die Gemeinde aus dem kommunalen Arbeitgeberverband ausgetreten ist, ergibt sich daraus ein weiterer Anteil zur Konsolidierung des Haushaltes der Gemeinde.

Herr Konzack fragt an, warum die Grundsteuer erhöht, aber die Gewerbesteuer gleichbleibend beigehalten wird.

Der Bürgermeister führt aus, dass die Anpassung auf den Landesdurchschnitt aufgrund der Haushaltssicherung erforderlich ist. Die Höhe der Gewerbesteuern liegt im Landesdurchschnitt und musste deshalb nicht erhöht werden. Die Grundsteuern lagen unter dem Landesdurchschnitt und mussten deshalb angepasst werden.

Keine weiteren Fragen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……11….

Davon anwesend …10…

 

Abstimmung  …10……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen