Betreff
Grundsatzbeschluss zur Aufstellung B-Plan Nordufer Großsee
Vorlage
Tau/BA/062/2012
Art
Beschlussvorlage Tauer

Sachdarstellung:



Mit Schreiben vom 25.11.2011 (Anlage 1) stellte die Interessengemeinschaft Nordufer Großsee nochmals einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Derzeit werden gegen ungenehmigte Baumaßnahmen in diesem Bereich gerichtliche Verfahren durchgeführt. Aufgrund der ungeregelten baulichen Entwicklung ist beantragt, für den bereits bebauten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel dieser Planung sollte es sein, die bauliche Entwicklung in diesem Bereich zu regeln, um weitere Konflikte (u.a. zum Bau- und Planungsrecht sowie zum Umweltschutz) auszuschließen.



Der Planbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet „Großsee“ sowie im Bereich des Naturparkes „Schlaubetal“. Die Erschließung ist derzeit unzureichend gesichert. Nach Vorberatung mit dem Landkreis Spree-Neiße (Bau- und Planungsamt, untere Naturschutzbehörde) und der für Raumordnung und Landesplanung zuständigen Behörde wurden folgende Empfehlungen gegeben:

- die Planung ist nur aus dem Bestand zu entwickeln

- es ist keine weitere Entwicklung zulässig

- der Uferbereich ist offenzuhalten für die Entwicklung von Natur und Landschaft

- es sollen keine Ferienhäuser zugelassen werden, die Nutzung Wochenendhaus/ Campingplatz sollte beschränkt werden

- die Erschließung ist zu sichern

Im Weiteren sollte der Planbereich reduziert werden. Das vorhandene Wohngrundstück (Flurstück 97) hat Bestandsschutz. Bauliche Maßnahmen sind hier auf der Grundlage des § 35 Baugesetzbuch - Bauen im Außenbereich - zulässig.



Die Gemeinde trägt die Verantwortung für das Planverfahren. Sie kann die Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme durch Vertrag dem Vorhabenträger übertragen. Damit wird er verpflichtet, die Ausarbeitung der Satzung und im Weiteren die Erschließung des Plangebietes zu übernehmen.



Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich zum vorliegenden Antrag zu positionieren..

Anlagenverzeichnis:

1. Antrag der Interessengemeinschaft vom 25.11.2011

2. Lageplan mit Geltungsbereich

3. Begründung des Antrages



Beschlussvorschlag:



a) Die Gemeindevertretung Tauer stimmt der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Nordufer Großsee mit dem in Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich generell zu.

Die Finanzierung der Planungsleistung ist von der Interessengemeinschaft Nordufer Großsee zu übernehmen. *)



b) Die Gemeindevertretung Tauer stimmt der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Nordufer Großsee nicht zu. *)



*) nicht Zutreffendes bitte streichen



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung