Betreff
Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes zum Haushalt 2012
Vorlage
Hei/KÄ/080/2011
Art
Beschlussvorlage Heinersbrück

Sachdarstellung:

Der 1. Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Heinersbrück für das Haushaltsjahr 2012 wies ein strukturelles Haushaltsdefizit von 396,3 T€ und unter Berücksichtigung der Entnahme aus der vorhandenen Rücklage ein negatives ordentliches Jahresergebnis von

196,4 T€ aus.


In § 63 Absätze 4 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird vorgegeben, dass bei Nichterreichen des Haushaltsausgleichs ein Haushaltssicherungs-konzept (HSK) aufzustellen ist und die Maßnahmen darzustellen sind, durch die der im Ergebnishaushalt ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut wird.


Mit den Konsolidierungsmaßnahmen gemäß beigefügtem Haushaltssicherungskonzept kann das Haushaltsdefizit für 2012 auf 353,8 T€ und das negative ordentliche Jahresergebnis auf 73,9 T€ reduziert werden. Für den mittelfristigen Finanzplanzeitraum bis 2015 kann das negative ordentliche Ergebnis um 231,4 T€ verbessert werden.


Das HSK bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.



Anlagenverzeichnis:

Haushaltssicherungskonzept mit Anlagen



Beschlussvorschlag:


Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt das mit dem Haushaltsplanentwurf erarbeitete Haushaltssicherungskonzept 2012.




Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung