Sachdarstellung:
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.04.2008 wurde festgelegt, dass künftig bis zu 8 Abendveranstaltungen pro Jahr auf dem Markt durchgeführt werden können, die jeweils konkret durch die Abgeordneten zu beschließen sind. Für das Jahr 2012 sind bisher folgende Veranstaltungen vorgesehen:
- Karneval des CCD am 10. bis 12. Februar (Veranstalter: CCD)
- Tanz in den Mai am 30. April
(Veranstalter: Förder- und Tourismusverein „Peitzer Land“ e.V. , Amt Peitz)
- Oktoberfest am 02. Oktober (Veranstalter:„Goldener Löwe“)
- Eröffnung der Karnevalssaison am 10. November (Veranstalter: CCD)
- Peitzer Weihnachtsmarkt vom 14. bis 16. Dezember
(Veranstalter: Amt Peitz, Förder- und Tourismusverein „Peitzer Land“ e.V.)
- Silvesterparty am 31. Dezember (Veranstalter: „Goldener Löwe“)
Bei allen genannten Veranstaltungen sind jeweils ein Tag für den Auf- und ein Tag für den Abbau notwendig.
Neben diesen genannten Veranstaltungen kann der Bürgermeister im Einvernehmen mit der Amtsdirektorin eine Entscheidung über die Durchführung von einer weiteren, bisher noch nicht geplanten, Veranstaltung treffen.
Sollte bei der Durchführung der Kulturveranstaltungen der reguläre Wochenmarkt beeinträchtigt werden, ist dieser entsprechend der gültigen Marktsatzung möglichst örtlich, im Ausnahmefall auch terminlich, zu verschieben.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Jahr 2012 die Durchführung von folgenden Veranstaltungen auf dem Markt: Karneval (10.-12. Februar), Tanz in den Mai (30. April), Oktoberfest (02. Oktober), Eröffnung der Karnevalssaison (10. November), Weihnachtsmarkt (14. -16. Dezember), Silvesterparty (31. Dezember).
Eine Entscheidung über die Durchführung von einer weiteren Veranstaltung kann der Bürgermeister einvernehmlich mit der Amtsdirektorin treffen. Sollte die Durchführung des regulären Wochenmarktes durch die Kulturveranstaltungen gestört werden, ist eine örtliche oder terminliche Verschiebung des Wochenmarktes vorzunehmen.
Veranstaltungen, die an Freitagen und Samstagen beginnen, müssen in der darauf folgenden Nacht
spätestens um 03.00 Uhr beendet werden. An Sonn- und Feiertagen, auf die ein Werktag folgt, ist die Veranstaltung spätestens um 01.00 Uhr in der darauf folgenden Nacht zu beenden.
Mit den Veranstaltern sind Sondernutzungsverträge abzuschließen, in denen insbesondere die Verkehrssicherungspflichten und Haftungsfragen geklärt werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |