Sachdarstellung:
Der Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung ist erforderlich, weil sich im Ortsteil Drewitz die Standorte der amtlichen Bekanntmachungskästen geändert haben.
Gleichzeitig wird die Formulierung in § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung präzisiert.
Gemäß § 36 Brandenburger Kommunalverfassung sind Ort, Zeit und Tagesordnung Sitzungen der Gemeindevertretung öffentlich bekannt zu machen. Form und Frist der Bekanntmachung sind in der Hauptsatzung zu regeln.
Dabei möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass fehlerhafte Bekanntmachungen wie z.B. ungenaue Angaben zum Standort des Bekanntmachungskastens, die Nichteinhaltung der Fristen der Aushänge, fehlerhaftes Ausfüllen des Bekanntmachungsnachweises (Stempel auf der Bekanntmachung) in der Regel zur Nichtigkeit der in der Sitzung gefassten Beschlüsse oder Satzungen führt.
Deshalb empfehlen wir, vor der Beschlussfassung die Angaben zu den bisherigen Standorten der Bekanntmachungskästen nochmal genau zu prüfen und auch eine Reduzierung der Standorte vorzunehmen.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Jänschwalde.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: NEIN |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein: NEIN |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein: NEIN |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |