Sachdarstellung:
Für die Aufstellung des Grünordnungsplanes zum Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ wurde das vorgeschriebene Verfahren durchgeführt.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Planentwurf wurde durchgeführt.
Die zum GOP-Entwurf während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Hinweise und Anregungen sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung geprüft, abgewogen und entsprechend berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung des Abwägungsbeschlusses kann der Planentwurf nunmehr als Satzung beschlossen werden. Die Anlagen werden gebilligt.
Mit seiner ortsüblichen Veröffentlichung im Amtsblatt des Amtes Peitz tritt der Grünordnungsplan in Kraft.
Gemäß
§ 10a BauGB wird der in Kraft getretene Grünordnungsplan mit seinen Anlagen
ergänzend in das Internet gestellt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Jänschwalde/Janšojce beschließt den Grünordnungsplan zum Bebauungsplan
„Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ (Fassung Oktober 2023) gemäß
§ 10 BauGB als Satzung und Bestandteil zum Bebauungsplan „Industrie-
und Gewerbepark Jänschwalde“ mit den notwendigen Änderungen und Ergänzungen
entsprechend des Abwägungsprotokoll vom 12.02.2024.
Es waren nach § 22 BbgKVerf keine Mitglieder der Gemeindevertreterversammlung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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