Sachdarstellung:

 

Die Fraktionen CDU, FDP und WFP haben einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo eingereicht.

 

1.) Im Übrigen wird auf die Begründung zur Einbringung verwiesen. Die Begründung lautet wie folgt:

 

Bisher war in § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Peitz geregelt, dass die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 62 BbgKVerf auf Vorschlag der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors über die Einstellung und Entlassung von Angestellten in der Stadt Peitz/Picnjo ab EG 9 TVöD entscheidet.

 

Diese Formulierung ist nicht mehr zeitgemäß und zweckmäßig. In der Stadt Peitz gibt es seit Übergabe der Kita „Sonnenschein“ mit dem Hort an das Amt Peitz keine Stelle mehr, die mit der Entgeltgruppe EG 9 TVöD bewertet ist. Insofern ist diese Regelung aufzuheben und durch die im Beschlussvorschlag formulierte Fassung gemäß § 62 Abs. 3

Satz 1 BbgKVerf (s. Anlage) zu ersetzen.

 

Damit wird gewährleistet, dass die SVV ein Mitspracherecht bei der Auswahl und der Entscheidung der zu besetzenden Stellen im Bauhof und den Museen der Stadt besitzt und dies kein Vorgang der laufenden Verwaltung mehr ist.

 

Den kompletten Antrag der Fraktionen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 377/2024.

 

Geändert werden soll der Themenschwerpunkt Stadtverordnetenversammlung § 6 Absatz 4 der Hauptsatzung Stadt Peitz/Picnjo.

 

 

 

 

 

Bisher lautete der Wortlaut wie folgt:

 

(4)  Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo  entscheidet  gemäß  §  62  BbgKVerf  auf  Vorschlag der Amtsdirektorin/des  Amtsdirektors  über  die  Einstellung  und  Entlassung  von  Angestellten  in  der Stadt Peitz/Picnjo ab EG 9 TVöD.

 

Die Fraktionen beantragen folgende Änderung des Wortlautet des § 6 Absatz 4:

 

(4) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo entscheidet gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf auf Vorschlag der Amtsdirektorin / des Amtsdirektors über die Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten in der Stadt Peitz/Picnjo. In die Vorbereitung des Vorschlages der Amtsdirektorin / des Amtsdirektors ist der Bürgermeister der Stadt im Vorfeld mit einzubeziehen.

 

Im Zuge der Erörterung wurden als Anlage 2 die derzeit gültige Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo der Beschlussvorlage beigelegt.

 

Ferner wurde gebeten, dass die Verwaltung einen Entwurf der Änderung ausarbeitet. Dieser Entwurf liegt als Anlage 3 bei.

 

Ursächlich sieht die Neuauflage der Brandenburgischen Kommunalverfassung einen anderen Wortlaut vor, welcher den Stadtverordneten nachstehend aufgezeigt wird.

 

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg § 62 BbgKverf Gemeindebedienstete besitzt folgenden Gesetzestext:

 

(1)    Die beamten-, arbeits- und tarifrechtlichen Entscheidungen trifft der Hauptverwaltungsbeamte.

(2)     Eingruppierung und Entgelt der Arbeitnehmer sollen denen der vergleichbaren Arbeitnehmer des Landes entsprechen. Besondere Rechtsvorschriften und Tarifverträge bleiben unberührt.

(3)    Die Hauptsatzung kann regeln, dass die Gemeindevertretung auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten über das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses sowie über die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern entscheidet. Dies gilt entsprechend für die Entscheidung über

 

1.       die Beförderung ab Besoldungsgruppe A 12 in Gemeinden ohne Beamte des höheren Dienstes,

2.       die Beförderung ab Besoldungsgruppe A 13 des höheren Dienstes in Gemeinden mit Beamten dieser Laufbahngruppe sowie

3.       die Verleihung eines Amtes einer Laufbahn des höheren Dienstes beim Wechsel der Laufbahngruppe.

 

Satz 2 Nr. 1 und 2 gilt auch für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit an Arbeitnehmer vergleichbarer Entgeltgruppen.

 

(4)    Der Hauptverwaltungsbeamte ernennt die Beamten der Gemeinde und unterzeichnet die Ernennungsurkunden. Er unterzeichnet ferner Arbeitsverträge und sonstige schriftliche Erklärungen zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Arbeitnehmer. Die Hauptsatzung kann in den Fällen des Satzes 2 Abweichendes bestimmen.

 

 

 

2.) Im Zuge des eingereichten Antrags der Fraktionen hat die Amtsverwaltung Bedenken geäußert, die in einer Beratungsvorlage ausgearbeitet und bereits den Mitgliedern des Hauptausschusses der Stadt Peitz/Picnjo zur Verfügung gestellt und erörtert wurde.

 

Der erarbeitete Alternativvorschlag, seitens der amtierenden Amtsdirektorin, Frau Lichtblau, lautet wie folgt:

 

Die derzeit gültige Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo hat weiterhin Bestandskraft. Die Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo wird nach der Kommunalwahl neu aufgesetzt.

 

Ab sofort ist die ständige Teilnahme des ehrenamtlichen Bürgermeisters bei weitreichenden personalrechtlichen Entscheidungen gesetzt. Dies bedeutet beim Einstellungsverfahren, dass ab dem Auswahlverfahren und Ladung der Bewerber der ehrenamtliche Bürgermeister geladen wird und die Gremien darüber unterrichten wird.

 

Dies wiederum wird als Protokollfestlegung im Personalamt hinterlegt, sodass jederzeit die Einhaltung und Beteiligung aller gewahrt wird.

 

Die komplette Ausarbeitung liegt als Anlage 4 dieser Beschlussvorlage Nr. 377/2024 bei.

Es wird auf die Begründung zur Einbringung verwiesen.

 

Der Alternativvorschlag wurde als Alternativbeschluss 2 in die Beschlussvorlage Nr. 377/2024 im Einvernehmen mit dem Bürgermeister, Herrn Krakow und der Hauptverwaltungsbeamtin, Frau Lichtblau, eingearbeitet.

 

Die Mitglieder der Stadtverordnetenvertretung werden gebeten, sich zur oben aufgezeigten Darstellung zu positionieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:

 

Beschlussantrag der Fraktionen CDU, FDP und WFP der SVV Peitz zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo

 

Anlage 2:

 

Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo

 

Anlage 3:

 

Entwurf 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Stadt Peitz/Picnjo

 

Anlage 4:

 

Alternativvorschlag zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo

 

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Pincjo beschließen die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo wie folgt:

 

(4) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo entscheidet gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf auf Vorschlag der Amtsdirektorin / des Amtsdirektors über die Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten in der Stadt Peitz/Picnjo. In die Vorbereitung des Vorschlages der Amtsdirektorin / des Amtsdirektors ist der Bürgermeister der Stadt im Vorfeld mit einzubeziehen.

 

Die Amtsverwaltung wird beauftragt den beigefügten Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo bei der nächsten Sitzung als Beschluss einzuarbeiten.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo folgen dem Antrag der Fraktionen nicht und beschließen den Alternativvorschlag, welcher wie folgt lautet:

 

Die derzeit gültige Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo hat weiterhin Bestandskraft. Die Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo wird nach der Kommunalwahl neu aufgesetzt.

 

Ab sofort ist die ständige Teilnahme des ehrenamtlichen Bürgermeisters bei weitreichenden personalrechtlichen Entscheidungen gesetzt. Dies bedeutet beim Einstellungsverfahren, dass ab dem Auswahlverfahren und Ladung der Bewerber der ehrenamtliche Bürgermeister geladen wird und die Gremien darüber unterrichten wird.

 

Dies wiederum wird als Protokollfestlegung im Personalamt hinterlegt, sodass jederzeit die Einhaltung und Beteiligung aller gewahrt wird.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung