Betreff
Beschluss über den Vorentwurf des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo mit dem Teilplan der Stadt Peitz (Fassung Februar 2024) zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit
Vorlage
SP/BA/373/2024
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz hat in der Sitzung am 27.10.2021 die Aufstellung eines Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) beschlossen.

Über die Inhalte und Darstellungen des GFNP wurden der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden am 10.10.2023 informiert und über zukünftige Planungen und Flächenausweisung in der Stadt Peitz beraten.

 

Der GFNP und der Teilplan der Stadt Peitz mit seiner Begründung können über den Link

https://my.hidrive.com/share/fzbwjsijv1    Passwort: GFNP24

abgerufen werden.

Das beauftragte Planungsbüro kollektiv-stadtsucht GmbH wird die Pläne mit dem Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden am 08.02.2024 vorberaten und in der Sitzung der SVV vorstellen und erläutern.

 

Um die die Bürger frühzeitig über die Planung zu informieren haben sie die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Sitzung dieser SVV-Sitzung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu erkundigen. Eine entsprechende Information erfolgte über das Peitzer Land Echo am 31.01.2024 und über die Bekanntmachung auf der Internet-Seite des Amtes Peitz.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Weiteren in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs für die Dauer eines Monats statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die betroffenen Nachbargemeinden werden über die Planung unterrichtet.

 

Anlagenverzeichnis:

-

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz billigt den Vorentwurf mit der Begründung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans mit dem Teilplan der Stadt Peitz in der Fassung vom Februar 2024 mit folgenden Hinweisen: ...

 

Der Vorentwurf mit Begründung ist zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die betroffenen Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung zu unterrichten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung