Sachdarstellung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde hat in der Sitzung am 03.02.2022 die Aufstellung eines Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) für die Gemeinden des Amtes Peitz beschlossen.
Über die Inhalte und Darstellungen des GFNP wurden der Bürgermeister und die Ortsvorsteher*in am 11.10.2023 informiert und gleichzeitig über zukünftige Planungen und Flächenausweisung in der Gemeinde Jänschwalde beraten.
Der GFNP und der Teilplan Gemeindegebiet Jänschwalde mit seiner Begründung können über den Link
https://my.hidrive.com/share/fzbwjsijv1 Passwort: GFNP24
abgerufen werden und liegen dem Bürgermeister in Papierform vor.
Das beauftragte Planungsbüro kollektiv-stadtsucht GmbH wird die Pläne in der Sitzung vorstellen und erläutern.
Um die Bürger frühzeitig über die Planung zu informieren haben sie die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Sitzung dieser Gemeindevertretersitzung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu erkundigen. Eine entsprechende Information erfolgte über das Peitzer Land Echo am 31.01.2024 und über die Bekanntmachung auf der Internet-Seite des Amtes Peitz.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Weiteren in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs für die Dauer eines Monats statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die betroffenen Nachbargemeinden werden über die Planung unterrichtet.
Anlagenverzeichnis:
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde billigt den Vorentwurf des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Peitz sowie den Teilplan der Gemeinde Jänschwalde mit seiner Begründung in der Fassung vom Januar 2024*/ mit folgenden Hinweisen:* ...
Der Vorentwurf mit Begründung ist zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die betroffenen Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung zu unterrichten.
* Nichtzutreffendes bitte streichen
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
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Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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