Betreff
Beschluss des Pachtvertrages und der Dienstbarkeit für den Glasfaser-POP Standort
Vorlage
SP/BA/372/2024
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

Für den Ausbau des Glasfasernetzes ist es erforderlich, an geeigneten öffentlichen Standorten die Technikanlagen als Versorgungsknotenpunkte (POP = Point of Presence) zu errichten. In Peitz befindet sich der POP-Standort am Parkplatz Fischerstraße (Größe ca. Breite 2,50 m x Länge 6,50 m x Höhe 2,75 m, siehe Lageplan).

Durch das Bauamt wurden die Entwürfe der Pachtverträge für die Standorte der POP überarbeitet. Dabei wurde vom Grundsatz der einheitlichen Vertragsgestaltung und Pachtzahlung für die artgleichen Anlagen der jeweiligen Standorte in allen Gemeinden ausgegangen, die Inhalte entsprechend angepasst und konkretisiert.

Die Verträge werden rückwirkend zum 01.01.2023 für die Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen.

 

Wesentliche Vertragsinhalte:

> Kündigung: mit Fristablauf, Verlängerung um ein Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ende des 

   Vertragsjahres gekündigt wird,

 - wenn der Verpächter die Fläche für übergeordnete öffentliche Belange benötigt, mit einer

   Frist von 6 Monaten

 - außerordentliche Kündigung: wenn die Zahlung ausbleibt, wenn Pächter die Nutzungsart

   eigenmächtig ändert, die Fläche nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet, bei

   schwerwiegenden Verstößen gegen Vertragsbestimmungen, kein Anspruch auf

   Entschädigungszahlungen durch den Verpächter

> Pächter übernimmt Verkehrssicherungspflicht

> Beendigung des Pachtverhältnisses mit Rückbauverpflichtungen

> bei Betreiberwechsel oder Untervermietung gemäß Telekommunikationsgesetz sind Rechte

   und Pflichten des Vertrages durch Dritte einzuhalten bzw. zu übernehmen, Verpächter ist

   darüber rechtzeitig zu informieren, entsprechende Kontaktdaten sind zu übergeben

> die Eintragung und Löschung der Dienstbarkeit (Anlage 2) ins Grundbuch: Errichtung der

   Technikanlage sowie dem Geh- und Fahrrecht, einmalige Gebühr von 200,- € für die Stadt

> Pachtzahlung: einmalig 3.500,- Euro.  

    (vgl. Bsp. bei monatlicher Pacht: 30 m² x 0,25 €/m² x 12 Monate = 90,- €/Jahr x 30 Jahre = ges. 2.700 €)

Anlagenverzeichnis:

1 Lageplan

2 Pachtvertrag mit Dienstbarkeit

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Peitz beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages mit der Dt. Glasfaser Wholesale GmbH und die Eintragung einer Dienstbarkeit für den POP-Standort in Peitz, Flur 5 Flst. 475.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

11106.2000/44110000

2601

 ET

2024

3.700,-

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungsk., Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung