Sachdarstellung:
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald hat in ihrer Sitzung am 14. September 2023 den Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“ der Region Lausitz-Spreewald mit seiner Begründung gebilligt und den Umweltbericht zur Kenntnis genommen.
Der Geltungsbereich umfasst die Gebiete der Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster und Spree-Neiße sowie die kreisfreie Stadt Cottbus.
Die Plandokumente sind auf der Internet-Seite der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald - www.region-lausitz-spreewald.de/ Regionalplanung/ Teilpläne/ Sachlicher Teilregionalplan "Windenergienutzung" Entwurf - abrufbar.
Im Bereich der Gemeinde Heinersbrück sind im Entwurf des Plans geringe Flächen als Eignungsgebiet für Windenergienutzung ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um den nordwestlichen Randbereich des Windeignungsgebiets VR-WEN-20 „Windpark Forst -Briesnig,II“, der zum Teil auf der Gemarkung Heinersbrück liegt (siehe Anlagen). Innerhalb dieses Vorranggebiets sind bereits Windenergieanlagen errichtet beziehungsweise befinden sich im Genehmigungsverfahren.
Derzeit wird das förmliche Beteiligungsverfahren durchgeführt. Auch die Gemeinden des Amtes Peitz sind als Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen und aufgefordert, ihre Stellungnahme abzugeben.
Die Stellungnahmen der amtsangehörigen Gemeinden werden durch die Verwaltung zusammengefasst und an die Regionale Planungsgemeinschaft gegeben.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Planausschnitt aus dem Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“ (Fassung September 2023)
Anlage 2 - Ausschnitt aus dem Entwurf des Textteils (Bereich Gemeinde Heinersbrück)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heinersbrück nimmt den Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald (Fassung September 2023) zur Kenntnis/ und gibt folgende Anregungen und Hinweise: *) ...
*) Nichtzutreffendes bitte streichen
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
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Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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