Sachdarstellung:
Die Agrargenossenschaft eG Heinersbrück versorgt seit
mehreren Jahren die Kita „Im Zeichen der Linde“ Heinersbrück mit Mittagessen.
Zum 01.03.2024 wurde eine Preissteigerung durch die Firma angezeigt, die eine
Anpassung der Essengeldsatzung notwendig macht.
Laut KitaG darf den Eltern lediglich der Gegenwert in Rechnung gestellt werden, den sie dadurch einsparen, dass ihre Kinder in der Einrichtung zu Mittag essen. Der Caterer hat eine Kalkulation der Essenpreise vorzulegen. Anhand dessen wird der Anteil des Warenwertes und der Betriebskosten auf die Eltern umgelegt.
Mit der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in der Kindertagesstätte „Im Zeichen der Linde“ der Gemeinde Heinersbrück (Essengeldsatzung) betragen die ersparten Eigenaufwendungen (Essengeld) ab dem 01.03.2024:
Krippenkinder: 1,53
€ pro Portion
Kindergartenkinder: 1,53
€ pro Portion
Hortkinder: 1,78
€ pro Portion
Der Trägeranteil beträgt:
Krippenkinder: 2,23
€ pro Portion
Kindergartenkinder: 2,23
€ pro Portion
Hortkinder: 2,53
€ pro Portion
Anlagenverzeichnis:
- Essengeldsatzung
- Kalkulation des Essenpreises
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt die Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in der Kindertagesstätte „Im Zeichen der Linde“ der Gemeinde Heinersbrück (Essengeldsatzung).
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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