Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2024 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassen-verordnung – KomHKV) erstellt worden.
Der Finanzausschuss Jänschwalde hat auf seiner Sitzung am 19.10.2023 den Entwurf des Haushaltsplanes 2024 & 2025 beraten. Es wurde folgende Empfehlung gegeben: Es wird ein Haushaltsplan nur für das Jahr 2024 aufgestellt und der Gemeindevertretung zum Beschluss vorgelegt.
Das geplante ordentliche Ergebnis beläuft sich für das Haushaltsjahr 2024 auf
– 868,3 TEUR. Die Deckung wird durch die Verwendung der Rücklage realisiert. Die Rücklagen werden im Jahr 2025 aufgebraucht.
Mit der Zusendung
der Haushaltsunterlagen an die Ortsbeiräte Jänschwalde Dorf, Jänschwalde Ost,
Drewitz, Grießen wird der Festlegung gemäß § 46 Abs. 1 Pkt. 6 der BbgKVerf zur
Anhörung der Ortsbeiräte entsprochen.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssatzung 2024
Haushaltsunterlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt die Haushaltssatzung für den Haushalt 2024 mit den dazugehörigen Unterlagen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
|||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten:
ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
|||||