Sachdarstellung:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde hat am
05.03.2020 beschlossen, für das Gebiet des ehemaligen Flugplatzes Drewitz einen
Bebauungsplan mit dem Ziel aufzustellen, am Standort Industrie- und
Gewerbebetriebe anzusiedeln.
Die Gemeindevertreter haben am 05.05.2022 den Bebauungsplan (B-Plan) „Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ in der Fassung vom April 2022 als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im „Amtsblatt für das Amt Peitz“ am 25.05.2022) ist dieser B-Plan rechtsverbindlich geworden.
In der Zwischenzeit konnten erste
ansiedlungswillige Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes für den Industrie-
und Gewerbepark gewonnen werden.
In der Zwischenzeit wurden auch die Lösungen
für den Bahnanschluss präzisiert. Es liegen mittlerweile auch detailliertere
Konzepte für die Erschließung mit den stadttechnischen Medien vor. Auch wurde
das Konzept für den naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich durch einen
Grünordnungsplan (GOP) untermauert.
Auf Grund der Anforderungen der
Ansiedlungswilligen hat sich herausgestellt, dass eine kleinteilige Struktur
für die innere Erschließung in der ursprünglichen Form nicht erforderlich bzw.
teilweise hinderlich ist, da relativ große Grundstücke benötigt werden.
Es gibt auch Hinweise darauf, dass die
Regelungen zum Maß der Nutzung (d. h. zur Bebauungsdichte und zu den
zulässigen Höhen) flexibler gestaltet werden sollen. Das betrifft auch andere
Regelungen des B-Planes, die die Umweltwirkungen oder Restriktionen
hinsichtlich der Energieerzeugung betreffen.
Für den Bahnanschluss werden ebenfalls andere
Flächenzuschnitte benötigt, als ursprünglich erwartet.
Um die Voraussetzungen für die ersten
geplanten konkreten Vorhaben zu schaffen, muss der B-Plan geändert werden. Die
Standorte werden z. B. noch von den nun nicht mehr benötigten Flächen für
den Bahnanschluss blockiert.
In diesem Zusammenhang sollen alle
Bestimmungen des B-Planes auf den Prüfstand und an die nun bekannten
Anforderungen, angepasst werden. Die Grundzüge der ursprünglichen Planung
sollen beibehalten werden.
Anlagenverzeichnis:
Karte mit zu ändernder B-Plan
Schreiben der Euromovement Energiepark GmbH
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des § 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, i. V. m. § 28 der BbgKVerf in der Fassung vom 18. 12. 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl. I/22 [Nr. 18]), beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde/Janšojce auf ihrer Sitzung am 23.11.2023 wie folgt.
1. Der Bebauungsplan (B-Plan) mit der Bezeichnung „Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ in der Fassung vom April 2022 (rechtsverbindlich seit dem 25.05.2022) soll für das in der Anlage dargestellte Gebiet geändert werden.
2. Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB abgeschlossen. Darin soll die Lieferung sämtlicher erforderlicher Unterlagen, die im Verfahren zur Änderung des B-Planes erforderlich werden, sowie die vollständige Übernahme der Planungskosten vereinbart werden.
Dieser Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzugeben.
*Es waren nach
§ 22 BbgKVerf keine Mitglieder der Gemeindevertreterversammlung von der Beratung
und Abstimmung ausgeschlossen.
*
3.Es haben nach § 22 BbgKVerf folgende Mitglieder der Gemeindevertreterversammlung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:……………….. .
*Nicht
Zutreffendes bitte streichen.
Kein Ausschluss wegen
Befangenheit
Option 1
Ausschluss wegen
Befangenheit
Option 2
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Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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