Betreff
Beratung und Beschlussempfehlung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Peitz/Picnjo auf Grundlage der angepassten Kalkulation gemäß des Beschlusses vom 27.10.2021
Vorlage
SP/OA/344/2023
Art
Beratungsvorlage Peitz

Sachdarstellung:

 

In der Stadt Peitz/Picnjo werden derzeit Friedhofsgebühren auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo am 27.10.2021 erhoben.

 

Gemäß des durch die Stadtverordnetenversammlung am 27.10.2021 gefassten Beschlusses (entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses vom 06.09.2021) soll zum 01.01.2024 erneut kalkuliert und eine Anpassung der Friedhofsgebühren vorgenommen werden.

 

Der strukturelle Aufbau sowie die Ausweisung der einzelnen Gebührentatbestände der Friedhofsgebührensatzung wurde nicht verändert. Es wurden lediglich die neuen Werte entsprechend der Anpassung der Kalkulation eingefügt.  

 

Die rechtlichen Grundlagen der Gebührenerhebung und Kalkulation sind in § 64 der Kommunalverfassung Brandenburg, § 6 des Kommunalabgabengesetzes und der Verwaltungsvorschrift zu § 6 des Kommunalabgabengesetzes festgelegt. Die Kosten, wie zum Beispiel Lohn-, Verwaltungs-, Sach- und Gemeinkosten, werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt und auf die Unterbereiche Nutzung der Trauerhalle, Nutzung der Grabstätte, Erwerb des Nutzungsrechtes an der Grabstätte und Unterhaltung/Pflege der Grabstätte verteilt.

 

Anlagenverzeichnis:

 

1.      Kalkulation Stand 14.04.2023

2.      Zusammenfassung Kalkulation 100 % - 80 %

3.      Gebührengegenüberstellung alt und neu 100 % - 80 %

4.      aktuelle Friedhofsgebührensatzung vom 27.10.2021

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Peitz/Picnjo empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo, die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Peitz zu beschließen.