Sachdarstellung:
In der Stadt
Peitz/Picnjo werden derzeit Friedhofsgebühren auf Grundlage der
Friedhofsgebührensatzung, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Peitz/Picnjo am 27.10.2021 erhoben.
Gemäß des durch die
Stadtverordnetenversammlung am 27.10.2021 gefassten Beschlusses (entsprechend
der Empfehlung des Hauptausschusses vom 06.09.2021) soll zum 01.01.2024 erneut
kalkuliert und eine Anpassung der Friedhofsgebühren vorgenommen werden.
Der strukturelle Aufbau sowie die
Ausweisung der einzelnen Gebührentatbestände der Friedhofsgebührensatzung wurde
nicht verändert. Es wurden lediglich die neuen Werte entsprechend der Anpassung
der Kalkulation eingefügt.
Die rechtlichen
Grundlagen der Gebührenerhebung und Kalkulation sind in § 64 der
Kommunalverfassung Brandenburg, § 6 des Kommunalabgabengesetzes und der
Verwaltungsvorschrift zu § 6 des Kommunalabgabengesetzes festgelegt. Die
Kosten, wie zum Beispiel Lohn-, Verwaltungs-, Sach- und Gemeinkosten, werden
nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt und auf die Unterbereiche
Nutzung der Trauerhalle, Nutzung der Grabstätte, Erwerb des Nutzungsrechtes an
der Grabstätte und Unterhaltung/Pflege der Grabstätte verteilt.
Anlagenverzeichnis:
1.
Kalkulation
Stand 14.04.2023
2.
Zusammenfassung
Kalkulation 100 % - 80 %
3.
Gebührengegenüberstellung
alt und neu 100 % - 80 %
4.
aktuelle
Friedhofsgebührensatzung vom 27.10.2021
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Peitz/Picnjo empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo, die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Peitz zu beschließen.