Sachdarstellung:
Der Gemeinde Tauer liegt der Antrag auf Vorbescheid für den Abriss eines Nebengebäudes und den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Jänschwalder Straße 31 (Gemarkung Tauer, Flur 3, Flurstück 155) vor. Der geplante Neubau liegt im nordöstlichen Teilbereich des Grundstücks. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 35 BauGB. Nach Absatz 2 wäre das Vorhaben zulässig, da öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Von Seiten des Fachamtes bestehen für das geplante Vorhaben keine Einwände.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich zur vorliegenden Bauvoranfrage zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
Übersichtsplan mit Darstellung Geltungsbereich Innenbereichssatzung
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tauer beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 155 der Flur 3 in der Gemarkung Tauer herzustellen / nicht herzustellen mit folgender Begründung:…*
* Nichtzutreffendes bitte streichen
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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