Sachdarstellung:
In der Sitzung der Gemeindevertreterversammlung vom 24.11.2022 wurde beschlossen, die Garagen auf Grund der gesetzlichen Lage in das Eigentum der Gemeinde aufzunehmen, sowie die vorhandenen Verträge zum 31.12.2023 zu beenden und neue Mietverträge mit den Garagennutzern abzuschließen. Ab dem 01.01.2024 werden entsprechend allen Nutzern neue Verträge angeboten.
Im Zuge des Verfahrens wird das Eigentum der Baulichkeiten der Gemeinde als Eigentümer des Grund und Bodens unentgeltlich zufallen. Entsprechend werden ab dem 01.01.2024 Mietverträge nicht nur über den Grund und Boden, sondern auch über die Garagen geschlossen. Damit steht die Gemeinde Jänschwalde vor der Aufgabe, sich selbst vor Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sowie den üblichen Haftungsfragen zu schützen und gleichzeitig die Bürger nicht unverhältnismäßig zu belasten.
Es wurden alle Garagenstandorte besichtigt, sodass Informationen zu dem baulichen Zustand und der allgemeinen Ausstattung der Garagen erfasst werden konnten. Im Folgenden ist es notwendig, die zukünftige Vertragsgrundlage zu beschließen, damit den Garagennutzern zeitnah neue Vertragsangebote unterbreitet werden können.
In der Stadt Peitz findet parallel das gleiche Verfahren statt. Nach mehrmaliger intensiver Vorberatungen wurde ein Vertragsentwurf erarbeitet, der bereits inhaltlich vom Rechtsanwalt Herrn Dr. Cattien geprüft worden ist. Es ist wünschenswert, im Amtsgebiet allgemein eine einheitliche Vertragsgrundlage zu schaffen.
Die Mietverträge sollen zukünftig folgende Regelungen enthalten:
- Klein- und Schönheitsreparaturen sollen nach wie vor von dem Garagennutzer getragen werden
- Verkehrssicherungspflicht, Winterdienst und Haftung gegenüber Dritten liegt weiterhin bei den Garagennutzern
- die ordentliche Kündigungsfrist soll drei Monate betragen
- für die Garagen soll eine einheitliche Miete in Höhe von 15,00 € gezahlt werden (Kalkulation in den Anlagen)
- die Garagen werden ohne Strom vermietet, die Organisation der Stromversorgung bleibt zunächst Privatsache
- Teil des Mietvertrages wird außerdem eine Garagenordnung sein
Der Gemeindevertreterversammlung Jänschwalde wird gebeten,
den vorliegenden Vertragsentwurf zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
- Mietvertragsentwurf
- Anlage 1 zum Mietvertrag Übergabeprotokoll
- Anlage 2 zum Mietvertrag Garagenordnung
- Kalkulation Mietpreis
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertreterversammlung Jänschwalde beschließt die Vertragskonditionen für die Mietgaragen entsprechen dem vorliegenden Entwurf.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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57311.9999/44115000 |
9303 |
ET |
2024 ff |
13.310 |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *)
EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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