Sachdarstellung:
Zur Regelung der Nutzung und Weiterentwicklung der Sportplatzflächen und des Sportlerheimes in 03185 Peitz, Straße der Völkerfreundschaft 2, besteht ein Nutzungsvertrag zwischen der Sportgemeinschaft Eintracht Peitz e.V. 1924 und der Stadt Peitz.
Unter anderem können auf dem Gelände 2 Beachvolleyballfelder genutzt werden. Der Volleyballsport erfreut sich immer größerer Beliebtheit und der TSV 1862 Peitz, Sektion Volleyball, sieht das Erfordernis, weitere Trainingsflächen zu schaffen. Hierfür wurde beim Landessportbund ein Förderantrag gestellt, der vorläufig positiv beschieden wurde. Die geplante Maßnahme ist in der beiliegenden Mail der TSV 1862 Peitz kurz dargestellt.
Zur Erfüllung der Förderkriterien benötigt der TSV 1862 Peitz den Nachweis über einen Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 25 Jahren. Zwischen der Sportgemeinschaft Eintracht Peitz e.V. 1924 und der TSV 1862 Peitz besteht Einigkeit über den Abschluss eines Untermietvertrages über die entsprechende Laufzeit.
In § 6 des Nutzungsvertrages zwischen der Sportgemeinschaft Eintracht Peitz e.V. 1924 und der Stadt Peitz ist die Untervermietung wie folgt geregelt.
„Dem Nutzer ist es grundsätzlich nicht gestattet, ohne Zustimmung des Eigentümers den Nutzungsgegenstand nach § 1, oder Teile hiervon, unterzuvermieten. Ausgenommen davon sind Nutzungen durch das Amt Peitz, die Stadt Peitz sowie amtsangehörige Vereine und Gruppen, die der Nutzungsart des Nutzungsgegenstandes nach § 1 (3) entsprechen“.
§ 1 (3) legt fest, dass die Nutzung grundsätzlich für sportliche / freizeitliche Zwecke zu erfolgen hat.
Einer Nutzung durch den TSV 1862 Peitz steht somit vertraglich nichts entgegen.
Da für die beabsichtigte Nutzung jedoch auch bauliche Veränderungen erforderlich sind, wird um Zustimmung der SVV Peitz zur Errichtung eines weiteren Beachvolleyballfeldes durch den TSV 1862 Peitz gebeten.
Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens entstehen der Stadt Peitz keine Kosten.
Anlagenverzeichnis:
Mail TSV 1862 Peitz e.V vom 31.07.2023 einschl. Lageskizze
Beschlussvorschlag:
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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