Sachdarstellung:
Mit Beendigung der Braunkohle-Gewinnung zum 31.12.2023 ist der Weiterbetrieb der Stromversorgung zur Wiedernutzbarmachung der Tagebaue Cottbus-Nord und Jänschwalde erforderlich. Aufgrund der technischen und territorialen Schnittstellen der übergeordneten Stromversorgung werden die Anlagen in einen Abschlussbetriebsplan (ABP) überführt.
Mit dem vorliegenden ABP werden die nach Beendigung der Kohleförderung erforderlichen Maßnahmen und Tätigkeiten für den Weiterbetrieb der Stromversorgung sowie der Kommunikationsanlagen beschrieben und zur Zulassung beantragt. Sie sind Grundlage für die Wiedernutzbarmachungstätigkeiten der Lausitz Energie Bergbau AG im Raum der beiden Tagebaue.
Die Anlagen dienen der Elektroenergieversorgung von Filterbrunnensystemen und Pumpstationen sowie deren Fernüberwachung und Steuerung in den Tagebauen.
Eine Kurzbeschreibung und Ausschnitte aus den Übersichtskarten dieses ABP sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. Die vollständigen Antragsunterlagen können beim Bürgermeister und im Bauamt eingesehen werden.
Gemäß Bundesberggesetz erhält die Gemeinde die Möglichkeit, ihre Stellungnahme zum vorliegenden ABP bei der Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, einzureichen.
Dabei sollte dabei darauf hingewiesen werden, dass mit der Außerbetriebnahme der Stromversorgung ausnahmslos alle unterirdischen Kabel einschl. der zugehörigen baulichen Anlagen zurückzubauen sind. Mit einer Nachnutzung von Flächen (vorrangig der Tagebaurandbereiche) für infrastrukturelle und touristische Zwecke würden bei einem Verbleib der Anlagen im Späteren zusätzliche Entsorgungskosten auf die Gemeinde oder Investoren zukommen.
Anlagenverzeichnis:
Kurzbeschreibung
Ausschnitte aus den Übersichtskarten
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heinersbrück nimmt den Abschlussbetriebsplan für die übergeordnete Stromversorgung der Tagebaue Jänschwalde und Cottbus-Nord 2024 zur Kenntnis und gibt folgenden Hinweis:
- Mit der Außerbetriebnahme der Stromversorgung sind auch ausnahmslos alle unterirdischen Kabel einschl. zugehöriger baulicher Anlagen zurückzubauen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Budget |
Art (ET, AW)* |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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