Sachdarstellung:
Am 14.06.2023 trafen sich Vorstandsmitglieder des
Fischerfestvereins, der Bürgermeister, die Amtsdirektorin, weitere Mitarbeiter
der Verwaltung sowie Vertreter der Fraktionen der SVV zu einer Beratung zur
Durchführung des diesjährigen Fischerfestes.
In dieser Beratung wurde insbesondere das Thema Nutzung des Volksparkes zur Durchführung des Fischerfestes 2023 behandelt.
Die Teilnehmer der Beratung einigten sich dahingehend, dass Bereiche des Volksparkes zu einem Festbetrag in Höhe von 1.500 € für die Durchführung des Fischerfestes 2023 zur Verfügung gestellt werden.
Ein entsprechender Vertrag zwischen der Stadt und dem Fischerfestverein geschlossen.
Die Mitglieder des Hauptausschusses mögen sich zum Thema positionieren.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
beschließt:
Zur Durchführung des
Peitzer Fischerfestes 2023 werden dem Peitzer Fischerfestverein e.V. Bereiche
des Volksparkes gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.500 € zur Verfügung
gestellt.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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