Betreff
Beschluss zur Beauftragung von Vermessungsleistungen zur Feststellung und Abmarkung der Eigentumsgrenzen entlang der B 168 und der L 50 im Bereich des Historischen Altstadtkerns
Vorlage
SP/BA/318/2023
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

Mit den fertiggestellten Straßenbaumaßnahmen und Freiflächengestaltungen sind die Grenzen zwischen dem Eigentum der Stadt Peitz (Gehwege) und des Landesbetriebs Straßenwesen (Bundes- und Landesstraße) festzustellen und neu zu ordnen.

Die Flurstückssituation (Grenzen, Eigentum) ist den Lageplänen in der Anlage zu entnehmen.

Es liegt eine Kostenschätzung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Falko Marr aus Cottbus vor. Die Kosten belaufen sich auf 23.049,11 € brutto. Grundlage ist die zurzeit gültige Vermessungsgebührenordnung.

Der Landesbetrieb Straßenwesen wird 50% der anfallenden Kosten an der Vermessungsleistung übernehmen, was über eine Vereinbarung geregelt wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, Vermessungsassessor Falko Marr, Madlower Hauptstraße 7, 03050 Cottbus mit der Feststellung und Abmarkung der Eigentumsgrenzen im Bereich der Ortsdurchfahrt B168 und L50 zu beauftragen. Das Büro hat den überwiegenden Teil der in den letzten Jahren erforderliche Vermessungsarbeiten in diesem Bereich durchgeführt sowie das Amt und den Landesbetrieb bei der Vorbereitung der anstehenden Vermessungsleistungen unterstützt.

 

Die Finanzierung des Anteils der Stadt Peitz in Höhe von 11.524,51 € erfolgt im Rahmen der Städtebauförderung. Der kommunale Mitleistungsanteil (20%) beträgt 2.304,91 €.

 

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

Lagepläne

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, das Vermessungsbüro ÖbVI Falko Marr, Madlower Hauptstraße 7, 03050 Cottbus mit den Vermessungsleistungen zur Feststellung und Abmarkung der Eigentumsgrenzen entlang der B 168 und der L 50 im Bereich des Historischen Altstadtkerns zu beauftragen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

x

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

51101.2001/ 09110210

51101.01

AZ

2023

23.049,11

51101.2001/ 49312000

51101.01

EZ

2023

11.524,51

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung