Betreff
Vorberatung zu den Vertragskonditionen der Mietgaragen im Stadtgebiet Peitz ab dem 01.01.2024
Vorlage
SP/BA/317/2023
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

Es wurde alle Mietverträge über Grund und Boden zur Betreibung einer Garage in der Stadt Peitz bis zum 31.12.2023 gekündigt. Den Garagennutzern sollen ab dem 01.01.2024 neue Verträge angeboten werden.

 

Im Zuge des Verfahrens wird das Eigentum der Baulichkeiten der Stadt als Eigentümer des Grund und Bodens unentgeltlich zufallen. Entsprechend werden ab dem 01.01.2024 Mietverträge nicht nur über Grund und Boden, sondern auch über die Garagen geschlossen. Damit steht die Stadt vor der Aufgabe, sich selbst vor Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sowie den üblichen Haftungsfragen zu schützen und gleichzeitig die Bürger nicht unverhältnismäßig zu belasten.

 

Inzwischen wurden die Garagennutzer über das Verfahren informiert. Es sind fast alle Garagenstandorte besichtigt worden, um einen Einblick über den baulichen Zustand und deren allgemeine Ausstattung zu erhalten. Im weiteren Verlauf werden nun die wesentlichen Vertragsinhalte besprochen, damit die neuen Vertragsangebote an die Bürger versendet werden können. Der vorliegende Vertragsentwurf wurde bereits anwaltlich geprüft und entsprechend einiger Rückfragen aus der letzten Sitzung des Hauptausschusses überarbeitet.

 

Die Mietverträge sollen zukünftig u.a. folgende Regelungen enthalten:

-          Schönheitsreparaturen und kleinere Instandhaltung/Instandsetzung sollen nach wie vor von dem Garagennutzer getragen werden

-          Verkehrssicherungspflicht, Winterdienst und Haftung gegenüber Dritten liegt weiterhin bei den Garagennutzern

-          die ordentliche Kündigungsfrist soll drei Monate betragen

-          für die Garagen soll eine im gesamten Stadtgebiet einheitliche Miete in Höhe von 15,00 € monatlich gezahlt werden (Kalkulation in den Anlagen)

-          die Garagen werden zunächst einheitlich ohne Strom vermietet, an den Standorten, welche mit Strom aktuell nutzen, ist dieser privat zu organisieren

-          Teil des Mietvertrages wird außerdem eine Garagenordnung sein

 

Der Hauptausschuss der Stadt wird gebeten, über die genannten Vertragskonditionen zu beraten und eine Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung zu treffen.

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

-          Mietvertragsentwurf (Änderung zum vorherigen Entwurf sind markiert)

-          Anlage 1 zum Mietvertrag Übergabeprotokoll

-          Anlage 2 zum Mietvertrag Garagenordnung

-          Kalkulation Garagenmiete

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Peitz empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz den Garagenmietvertrag zu den benannten Konditionen abzuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

52211.2999/44115000

2601

ET

2024 ff

39.933,00

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung