Sachdarstellung:
Das Landgericht Cottbus hat das Amt Peitz mit der Vorbereitung der Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (Schöffen) in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
für die Amtszeit 2024 bis 2028 beauftragt.
Die festgelegte Anzahl der in das Haupt- und Ersatzschöffenamt zu wählenden Personen wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts (Amtsgerichts) auf die Gemeinden des Bezirks in Anlehnung auf die Einwohnerzahl der Gemeinden verteilt.
Aufgrund dieser Maßgabe (Einwohnerzahl) müsste aus der Gemeinde Drehnow kein Schöffe vorgeschlagen werden.
Da in anderen Gemeinden jedoch meist Defizite bestehen, sollten vorliegende Bewerbungen jedoch berücksichtigt werden.
Aus den vorliegenden Bewerbungen ist eine Vorschlagsliste zu erstellen.
In der Gemeinde Drehnow haben sich folgende Personen beworben:
Zur
Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste bedarf es der Zustimmung von 2/3
der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt der Bewerbung von Frau Klose zuzustimmen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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