Sachdarstellung:
siehe Beschlussvorlage Nr. SP/BA/295/2023
Der Antrag ist in der Anlage erläutert.
Anlagenverzeichnis:
Erläuterung zum Antrag auf Befreiung für die Errichtung des Pools, des Schuppens und des Pavillons
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt, dem Antrag Nr. 2 auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans Zitadelle „Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind und ihre Nutzung, hier: Garten- bzw. Hofnutzung“ - für die Errichtung eines Pools, eines Schuppens und eines Pavillons auf dem Grundstück Hauptstraße 8/9 (Gemarkung Peitz, Flur 10, Flurstücke 80, 81, 90 und 137) - nicht zuzustimmen.
Begründung: Die Errichtung baulicher Anlagen an diesem Standort gefährdet die Planungsziele. Die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans ist für die Bewahrung seines Grundkonzepts entscheidend.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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