Sachdarstellung:
siehe Beschlussvorlage Nr. SP/BA/295/2023
Der Antrag ist in der Anlage erläutert.
Anlagenverzeichnis:
Erläuterung zum Antrag auf Befreiung für die Errichtung des Carports
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt, dem Antrag Nr. 1 auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans Zitadelle „innerhalb der mit PG 2 bezeichneten privaten Grünflächen sind Gebäude allgemein nicht zulässig“ - für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Hauptstraße 8/9 (Gemarkung Peitz, Flur 10, Flurstücke 80, 81, 90 und 137) - nicht zuzustimmen.
Der Carport ist aus der im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche zu entfernen. Er kann in den bebaubaren Bereich versetzt werden.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
|||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten:
|
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
|||||