Sachdarstellung:
Zu den durchgeführten Baumaßnahmen auf dem Grundstück Hauptstraße 8/9 (Gemarkung Peitz, Flur 10, Flurstücke 80, 81, 90 und 137) liegen folgende nachträgliche Anträge vor:
1. ein Bauantrag für die Errichtung einer befestigten Fläche für Zufahrt und Stellplätze und
2. drei Anträge auf Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans „Zitadelle"
a) für die Errichtung eines Carports,
b) für die Errichtung eines Pools, eines Schuppens und eines Pavillons und
c) für die großflächige Befestigung der Hoffläche.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zitadelle“. Das Konzept der Planung sieht vor, den Grundriss der ehemaligen Wallanlage herauszuarbeiten. Plan ist, die historische Form, die grobe Dimension des „Sterns“, hervorzuheben und schrittweise naturnah zu gestalten. Die getätigten Baumaßnahmen entsprechen größtenteils nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans und stehen dem Planungsziel entgegen.
Auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch kann im Einzelfall von Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit, die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des B-Plans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Der Bauantrag ist in der Anlage erläutert.
Für die Anträge auf Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans „Zitadelle" sind getrennte Beschlüsse zu fassen.
Die Informationen lagen den Stadtverordneten in der Sitzung am 22.02.2023 vor. Die Beschlüsse wurden abgesetzt, im nichtöffentlichen Teil wurde über das Verfahren informiert. Am 15.03.2023 wurde mit den Stadtverordneten ausführlich über das Vorhaben und die Rahmenbedingungen gesprochen.
Die Stadtverordnetenversammlung wird nunmehr gebeten, sich zu den vorliegenden Anträgen zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
Erläuterung zur Errichtung der befestigten Fläche für Zufahrt und Stellplätze
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt, das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer befestigten Fläche für Zufahrt und Stellplätze auf dem Grundstück Hauptstraße 8/9 (Gemarkung Peitz, Flur 10, Flurstücke 80, 81, 90 und 137) herzustellen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Art (ET, AW)* |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
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Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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