Betreff
Beratung zu den Auswirkungen der Energie- und Gaspreise beim Werg e.V. auf die Flüchtlingsarbeit und die Peitzer Tafel.
Vorlage
AP/BA/128/2022
Art
Informationsvorlage Amt

Sachdarstellung:

Der Werg e.V. ist gemeinsam mit dem Landkreis Nutzer des Objektes A.-Bebel-Straße 29 in Peitz. Dabei nutzt der Werg e.V. das Kellergeschoß für die Peitzer Tafel sowie das Dachgeschoß für Bürotätigkeiten, Begegnungen und Beratung hilfsbedürftiger Personen. Nutzer des Erdgeschoßes ist der Landkreis Spree-Neiße. Mit beiden Nutzern bestehen Mietverträge mit der Stadt Peitz. Der Werg e.V. nutzt die Räumlichkeiten entgeltfrei, wird jedoch vollumfänglich an den umlagefähigen Betriebs-, Heiz- und Wasserkosten beteiligt. Der Landkreis Spree-Neiße zahlt Miete sowie Betriebs-, Heiz- und Wasserkosten.

 

Für das Abrechnungsjahr 2021 hat der Werg e.V. umlagefähige Betriebs-, Heiz- und Wasserkosten in Höhe von 9.060,01 EUR getragen. Darin enthalten 3.186,95 EUR für Strom und 2.705,57 EUR für Heizung/Warmwasser.

 

Heizmedium des Objektes ist Gas, Versorgung über die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH. Die MITGAS rechnet wie folgt ab:

 

- bis 31.08.2022,              4,50   Cent/kWh netto, *

- bis 31.10.2022,              19,13 Cent/kWh netto, *

- ab 01.11.2022,               21,61 Cent/kWh netto, *

* Grundpreis 121,00 EUR netto/Jahr

 

Mit den derzeit vorliegenden Preisankündigungen wurden folgende zu erwartende Gesamtkosten für Heizung/Warmwasser für das Jahr 2023 hochgerechnet:

 

- 28.000,00 EUR brutto (ohne „Gaspreisbremse“), davon Kosten Werg e.V. 12.500,00 EUR

 

- 18.500,00 EUR brutto (mit „Gaspreisbremse“) bei Deckelung mit 12 Cent/kWh netto,

  davon Werg e.V. 8.200,00 EUR.

 

Es ist zu berücksichtigen, dass sich durch die Weitergabe von Energiepauschalen, Kraftstoff etc. auch andere umlagefähige Betriebskosten erhöhen.

 

Der Werg e.V. hat in den Jahren 2018 – 2021 zum Ausgleich der Betriebskosten keine finanzielle Unterstützung des Amtes Peitz mehr benötigt. Jetzt ist der Werg e.V. jedoch nicht mehr in der Lage, vorab genannte Kosten zu tragen und hat angekündigt, sich aus dem Objekt A.-Bebel-Straße 29 zurückzuziehen. Im Grunde nicht verzichtbare Leistungen für hilfsbedürftige Bürger und insbesondere auch zur Bewältigung der Betreuung der Flüchtlinge wären nicht mehr sichergestellt. 

 

Nach jetzigem Kenntnisstand ist es für das Haushaltsjahr 2023 erforderlich, den Werg e.V. zur Abfederung der zu erwartenden Kosten, die sich auf ca. 10.000,00 EUR belaufen, finanziell zu unterstützen. Bereits für die Abrechnung der umlagefähigen Betriebs-, Heiz- und Wasserkosten des Jahres 2022 ist eine Unterstützung von ca. 4.000,00 EUR notwendig.

 

Das Land Brandenburg hat Hilfsmaßnahmen für soziale Einrichtungen angekündigt, die aber noch nicht vorliegen.

 

Diese Vorlage dient der Information und der grundsätzlichen Beratung zum Sachverhalt. 

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

X

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

57311.2820.53181200

2302

AW

2022

4.000,00

 

 

AW

2023

10.000,00

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung