Sachdarstellung:
Wesentlicher Anlass für die Überarbeitung
der Friedhofssatzung der Gemeinde Tauer/Turjej vom 21.08.2014 war
die Anpassung an die Regelungen des neuen Brandenburgischen Bestattungsgesetzes
und die aktuellen Vorgaben für das Land Brandenburg. Dazu wurden in
Vorberatungen mit der Bürgermeisterin der Gemeinde Tauer/Turjej Vorschläge zu
Änderungen und Anpassungen der Friedhofssatzung gemacht. Im Zuge der
Überarbeitung der Friedhofssatzung wurde gleichzeitig eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren
vorgenommen, um auch den aktuellen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes
Rechnung zu tragen. Im Ergebnis wurden die folgenden wesentlichen Änderungen
vorgenommen:
Aufgrund der Neukalkulation der
Friedhofsgebühren wurde die Nutzungszeit von „Wahlgrabstätten für
Erdbeisetzungen“ (§ 9) auf 25 Jahre und von „Wahlgrabstätten für
Urnenbeisetzungen“ (§ 10) auf 20 Jahre herabgesetzt. Die Möglichkeit des
Wiedererwerbs bleibt davon unberührt und bei bereits bestehenden Grabstätten
richtet sich die Nutzungszeit weiterhin nach den bisherigen Vorschriften.
Außerdem wurde unter dem Paragraph
„Allgemeine Gestaltungsvorschriften“ (§ 12) Regelungen zur Grabgestaltung
konkretisiert.
Der § 13 „Nutzungsrechte“ wurde neu
eingefügt. Im Grundsatz wurden hier nur einzelne Absätze verschiedener
Paragraphen der aktuellen Friedhofssatzung thematisch in einem neuen
Paragraphen zusammengefasst.
Um dem Umweltschutz entsprechend § 35 des
Brandenburgischen Bestattungsgesetzes Rechnung zu tragen, wurden im Paragraphen
16 „Särge und Urnen“ Vorgaben zu leicht abbaubaren und umweltfreundlichen
Materialien von Särgen und Urnen eingefügt.
Auch die §§ 19 „Pflichten der
nutzungsberechtigten Person“ und 20 „Maßnahmen bei Nichterfüllung der
Pflichten“ wurden aus unterschiedlichen Paragraphen und Absätzen der aktuellen
Friedhofssatzung zentral zusammengeführt. Weiterhin wurde im § 19 der Beschluss
über den Erhalt von Grabmälern eingeebneter Grabstätten vom 19.01.2012
integriert.
Die Themen zu „Umbettungen“ und
„Kriegsgräbern“ wurden in Gänze gestrichen, da diese vollumfänglich durch
höheres Recht geregelt sind (Gräbergesetz und Bestattungsgesetz).
Ferner sind inhaltliche und redaktionelle
Änderungen erfolgt.
Alle Änderungen sind im vorliegenden
Entwurf (Anlage 1) hervorgehoben.
Anlagenverzeichnis:
1.
Entwurf
Friedhofssatzung mit markierten Änderungen
2.
aktuelle
Friedhofssatzung vom 21.08.2014
3.
Reinfassung
Friedhofssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Tauer/Turjej
beschließt die Friedhofssatzung der Gemeinde Tauer/Turjej.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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