Betreff
Information zu Reinigungsdienstleistungen in der Kita Regenbogen Drachhausen
Vorlage
Dra/BA/099/2022
Art
Informationsvorlage Drachhausen

Sachdarstellung:

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung Drachhausen am 01.09.2022 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Dienstleistungsverträge (Essenversorgung, Kochnebenleistungen sowie Reinigungsdienstleistungen) auf Grund schlechter Qualität vorzeitig gekündigt werden können.

Für die Erledigung der Reinigungsdienstleistungen sowie der Kochnebenleistungen wird die Einstellung von eigenem Personal erwogen. Die Voraussetzung hierfür sollten geprüft werden.

Deshalb anbei Informationen zu den betreffenden Leistungen.

Die Gemeindevertretung Drachhausen wird gebeten, sich diesbezüglich zu positionieren und die gewünschte Verfahrensweise festzulegen.

 

 

Zu den Reinigungsdienstleistungen:

Für die Kita Drachhausen gibt es seit 1998 einen bestehenden Vertrag für die Ausführung der Reinigungsdienstleistungen mit der Firma FEGU GmbH. Dieser wurde im Laufe der Jahre entsprechend den geltenden gesetzlichen Erhöhungen des Mindestlohnes und der geänderten Flächen nach der Sanierung angepasst.

Momentan entstehen folgende Kosten für die Reinigung:

Unterhaltsreinigung: mtl. 1.200,67 €, jährl. 14.408,04 €

Grundreinigung: jährl. 991,14 €

Glasreinigung: jährl. 272,14 €

jährl. Gesamt:                                  15.671,32 € (Brutto)

Ab dem 01.10.2022 sind durch die gesetzliche Erhöhung des Mindestlohnes Preiserhöhungen von 14,43 % angekündigt worden.

Somit würden die Gesamtreinigungskosten auf ca. 18.000 € steigen.

Auf eine Neuausschreibung der Reinigungsleistungen wurde bislang verzichtet, weil der Reinigungspreis im Vergleich zu anderen Firmen bzw. Objekten sehr günstig ist. ((Preis pro qm in der Unterhaltsreinigung für die Kita Drachhausen 2,56 € (Brutto), Preis in anderen Kitas 2,80 € – 3,88 €(Brutto)). Auch der Preis für Verbrauchsmaterial (Handtuchpapier, Flüssigseife, WC-Papier) ist bereits in diesem Betrag enthalten.

In den zurückliegenden Jahren gab es bezüglich der Reinigungsleistung keine großen Beanstandungen.

Am 09.06.2022 teilte mir der Bürgermeister mit, dass es einige Probleme mit der neuen Reinigungskraft gibt.

Diese gab ich schriftlich an die Reinigungsfirma weiter, mit der Bitte diese umgehend zu beheben.

Der Geschäftsführer reagierte umgehend, indem er nochmals das persönliche Gespräch mit der Kitaleiterin suchte und die Objektleiterin die neue Mitarbeiterin mehrere Tage fachlich begleitete.

Seit diesem Zeitpunkt wurden keine weiteren Beschwerden an das Gebäudemanagement weitergeleitet.

Erst nach der Sitzung der GV Drachhausen am 01.09.2022 wurde bekannt, dass es weiterhin Probleme mit der Reinigung gibt.

Die Firma wurde gebeten zu prüfen, ob der Einsatz einer anderen Reinigungskraft möglich ist. Der Geschäftsführer sagte dies zu. Jedoch würde dies frühestens zum 01.12.2022 möglich sein.

Eine ordentliche Kündigung des Reinigungsvertrages ist jeweils 3 Monate zum Ende eines jeden Jahres, frühestens jedoch zum 31.12.2023 mit möglich. Dann muss der Vertrag bis zum 30.09.2023 gekündigt werden.

Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn das Reinigungsunternehmen wiederholt und trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Durchführung der Reinigungsarbeiten in Verzug geraten ist, oder die Reinigung mangelhaft durchgeführt hat.

Dazu müssen alle Mängel täglich dokumentiert und schriftlich mit Terminsetzung zur Beseitigung an die Firma weitergegeben werden.

Falls die Firma mehrmals erfolgreich gemahnt wurde ohne, dass die angezeigten Mängel beseitigt wurden, kann der Reinigungsvertrag gekündigt werden.

Vorausgesetzt, die Reinigungsfirma akzeptiert die fristlose Kündigung und fechtet die Kündigung nicht rechtlich an, kann entweder eine andere Reinigungsfirma gebunden werden oder eigenes Personal für die Reinigung angestellt werden.

 

1.      Variante:       Neuausschreibung der Reinigungsdienstleistungen

Zeitl. Rahmen des Ausschreibungsverfahrens: ca. 60 Tage

2.      Variante:       eigenes Personal         (Siehe Ausführungen Personalbüro TOP 10)

Voraussetzung:       

Planung der Stelle/n in einem Nachtragshaushalt

·         Öffentliche Stellenausschreibung

·         Klärung der Vertretung bei Krankheit, Urlaub u. Ä.

·         Anschaffung Reinigungsausstattung: ca. 1.000,00 €

·         Planung der Mittel für Verbrauchsmaterial und Reinigungsmaterial ca. 1.500,00 €

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung