Sachdarstellung:
In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung
Drachhausen am 01.09.2022 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die
Dienstleistungsverträge (Essenversorgung, Kochnebenleistungen sowie
Reinigungsdienstleistungen) auf Grund schlechter Qualität vorzeitig gekündigt
werden können.
Für die Erledigung der Reinigungsdienstleistungen
sowie der Kochnebenleistungen wird die Einstellung von eigenem Personal
erwogen. Die Voraussetzung hierfür sollten geprüft werden.
Deshalb anbei Informationen zu den betreffenden
Leistungen.
Die Gemeindevertretung Drachhausen wird gebeten, sich
diesbezüglich zu positionieren und die gewünschte Verfahrensweise festzulegen.
Zu den Reinigungsdienstleistungen:
Für die Kita Drachhausen gibt es seit 1998 einen
bestehenden Vertrag für die Ausführung der Reinigungsdienstleistungen mit der
Firma FEGU GmbH. Dieser wurde im Laufe der Jahre entsprechend den geltenden
gesetzlichen Erhöhungen des Mindestlohnes und der geänderten Flächen nach der
Sanierung angepasst.
Momentan entstehen folgende Kosten für die Reinigung:
Unterhaltsreinigung: mtl. 1.200,67 €, jährl. 14.408,04
€
Grundreinigung: jährl. 991,14 €
Glasreinigung: jährl. 272,14 €
jährl. Gesamt: 15.671,32 €
(Brutto)
Ab dem 01.10.2022 sind durch die gesetzliche Erhöhung
des Mindestlohnes Preiserhöhungen von 14,43 % angekündigt worden.
Somit würden die Gesamtreinigungskosten auf ca. 18.000
€ steigen.
Auf eine Neuausschreibung der Reinigungsleistungen
wurde bislang verzichtet, weil der Reinigungspreis im Vergleich zu anderen Firmen
bzw. Objekten sehr günstig ist. ((Preis pro qm in der Unterhaltsreinigung für
die Kita Drachhausen 2,56 € (Brutto), Preis in anderen Kitas 2,80 € – 3,88
€(Brutto)). Auch der Preis für Verbrauchsmaterial (Handtuchpapier,
Flüssigseife, WC-Papier) ist bereits in diesem Betrag enthalten.
In den zurückliegenden Jahren gab es bezüglich der
Reinigungsleistung keine großen Beanstandungen.
Am 09.06.2022 teilte mir der Bürgermeister mit, dass
es einige Probleme mit der neuen Reinigungskraft gibt.
Diese gab ich schriftlich an die Reinigungsfirma
weiter, mit der Bitte diese umgehend zu beheben.
Der Geschäftsführer reagierte umgehend, indem er
nochmals das persönliche Gespräch mit der Kitaleiterin suchte und die
Objektleiterin die neue Mitarbeiterin mehrere Tage fachlich begleitete.
Seit diesem Zeitpunkt wurden keine weiteren
Beschwerden an das Gebäudemanagement weitergeleitet.
Erst nach der Sitzung der GV Drachhausen am 01.09.2022
wurde bekannt, dass es weiterhin Probleme mit der Reinigung gibt.
Die Firma wurde gebeten zu prüfen, ob der Einsatz
einer anderen Reinigungskraft möglich ist. Der Geschäftsführer sagte dies zu.
Jedoch würde dies frühestens zum 01.12.2022 möglich sein.
Eine ordentliche Kündigung des Reinigungsvertrages ist
jeweils 3 Monate zum Ende eines jeden Jahres, frühestens jedoch zum 31.12.2023 mit möglich. Dann muss der
Vertrag bis zum 30.09.2023 gekündigt werden.
Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn das
Reinigungsunternehmen wiederholt und trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung
mit der Durchführung der Reinigungsarbeiten in Verzug geraten ist, oder die
Reinigung mangelhaft durchgeführt hat.
Dazu müssen alle Mängel täglich dokumentiert und
schriftlich mit Terminsetzung zur Beseitigung an die Firma weitergegeben
werden.
Falls die Firma mehrmals erfolgreich gemahnt wurde
ohne, dass die angezeigten Mängel beseitigt wurden, kann der Reinigungsvertrag
gekündigt werden.
Vorausgesetzt, die Reinigungsfirma akzeptiert die
fristlose Kündigung und fechtet die Kündigung nicht rechtlich an, kann entweder
eine andere Reinigungsfirma gebunden werden oder eigenes Personal für die
Reinigung angestellt werden.
1. Variante: Neuausschreibung der
Reinigungsdienstleistungen
Zeitl. Rahmen des Ausschreibungsverfahrens: ca. 60
Tage
2. Variante: eigenes Personal (Siehe Ausführungen Personalbüro TOP 10)
Voraussetzung:
Planung der Stelle/n in einem Nachtragshaushalt
·
Öffentliche Stellenausschreibung
·
Klärung der Vertretung bei Krankheit,
Urlaub u. Ä.
·
Anschaffung Reinigungsausstattung: ca.
1.000,00 €
·
Planung der Mittel für Verbrauchsmaterial
und Reinigungsmaterial ca. 1.500,00 €
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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