Sachdarstellung:
In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung Drachhausen am 01.09.2022 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Dienstleistungsverträge (Essenversorgung, Kochnebenleistungen) auf Grund schlechter Qualität vorzeitig gekündigt werden können.
Für die Erledigung der Reinigungsdienstleitungen sowie der Kochnebenleistungen wird die Einstellung von eigenem Personal erwogen. Die Voraussetzungen hierfür sollten geprüft werden.
Deshalb anbei Informationen zu den betreffenden Leistungen.
Die Gemeindevertretung Drachhausen wird gebeten, sich diesbezüglich zu positionieren und die gewünschte Verfahrensweise festzulegen.
Zu den Kochnebenleistungen:
Für die Kita Drachhausen gibt es seit 1998 einen bestehenden Vertrag zur Übernahme der Kochneben-und Wäscheleistungen mit der Firma FEGU GmbH. Dieser wurde im Laufe der Jahre entsprechend der geltenden gesetzlichen Erhöhungen des Mindestlohnes angepasst.
Momentan entstehen folgende Kosten für die Kochnebenleistungen:
2020: 18.399,00 EUR
2021: 19.666,00 EUR
2022 bisher: 15.691,00 EUR
In den zurückliegenden Jahren gab es bezüglich der Kochnebenleistungen keine großen Beanstandungen.
Jedoch häufen sich die Mitteilungen über eine nicht zufriedenstellende Zusammenarbeit mit der Kochnebenleistungs-Kraft der Firma.
Eine ordentliche Kündigung des Kochnebenleistungsvertrages ist jeweils 3 Monate zum Ende eines Monats möglich.
Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn das Unternehmen trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Durchführung der Leistung in Verzug geraten ist oder die Leistung nur mangelhaft durchgeführt hat.
Dazu müssen alle Mängel täglich dokumentiert und schriftlich mit Terminsetzung zur Beseitigung an die Firma weitergegeben werden.
Vorausgesetzt, die Firma akzeptiert die fristlose Kündigung oder es wird ordentlich gekündigt, kann entweder eine andere Firma für die Kochnebenleistungen (eventuell i. V. m. Reinigungsdienstleistung) gebunden werden oder eigenes Personal angestellt werden.
1. Variante: Neuausschreibung der Kochnebenleistungen
Zeitl. Rahmen: ca. 60 Tage
2. Variante: eigenes Personal (siehe Ausführungen Personalbüro)
Voraussetzung: Planung der Stelle/n in einem Nachtragshaushalt
· Öffentliche Stellenausschreibung
· Klärung der Vertretung bei Krankheit, Urlaub o. ä.
· Geplante finanzielle Mittel: 20.000 € jährlich
Zur Essenversorgung:
Der Vertrag mit der Firma Dussmann GmbH läuft zum 31.03.2023 aus.
Bis dahin ist eine öffentliche Ausschreibung der Essenversorgung möglich.
Sollte dies gewünscht sein, würde die Verwaltung, FB Schulen / Kindereinrichtungen die Ausschreibung vorbereiten.
Sollte dies nicht gewünscht sein, so kann der Vertrag mit der Dussmann GmbH verlängert werden.
Momentane Kosten der Essenversorgung: ca. 6.000 € / Jahr
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
|||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten:
ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
|||||