Sachdarstellung:
Bereits am 03.05.2021 wurde die aktualisierte Satzung des Amtes Peitz / Amt Picnjo für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in den Kindertagesstätten des Amtes Peitz / Amt Picnjo (Elternbeitragssatzung) beschlossen.
Der Landkreis Spree-Neiße stellte aufgrund mehrerer Änderungswünsche nicht das Einvernehmen nach § 17 Abs. 3 KitaG her, sodass die Elternbeitragssatzung nicht, wie geplant, in Kraft treten konnte.
Nach Umsetzung der Änderungswünsche am Satzungstext teilte der Landkreis Spree-Neiße am 19.08.2022 schriftlich mit, dass der Satzung in dieser Form zugestimmt werden könne. Der Beschluss vom 03.05.2021 musste aufgehoben werden.
Am 01.01.2022 wechselte die Kita „Spatzennest“ Neuendorf von der Trägerschaft der Gemeinde Teichland zur Trägerschaft des Amtes Peitz. Es ist daher zwingend erforderlich, die Elternbeitragssatzungen rückwirkend zum 01.01.2022 zu beschließen und in Kraft treten zulassen. Eine Rückwirkung der Satzung ist rechtlich zulässig.
Die Elternbeitragstabelle hat sich zum vorhergehenden Beschluss vom 03.05.2021 nicht verändert.
Dem Amtsausschuss des Amtes Peitz wird empfohlen, die Elternbeitragssatzung in der vorliegenden Form zu beschließen.
Nach Beschluss wird das Einvernehmen gemäß § 17 Abs. 3 KitaG mit dem Landkreis Spree-Neiße hergestellt.
Kita |
Satzung gültig seit |
aktueller Höchstbeitrag |
umlagefähige Platzkosten |
empfohlener Höchstbeitrag |
Mehreinnahmen pro Jahr |
Veränderung Elternbeitrag pro Monat |
Peitz |
01.02.2007 |
295,51 € |
383,22 € |
300,00 € |
ca. 2.800,00 €* |
Ø 1,01
€* |
JW |
01.07.2011 |
198,00 € |
339,13 € |
300,00 € |
ca. 8.000,00 €* |
Ø 7,68
€* |
Neu |
01.01.2017 |
318,10 € |
427,60 € |
300,00 € |
ca. – 770,19 € * |
Ø -1,59 € * |
* Hinweis:
Es handelt sich nur um eine Schätzung der
Haushalsauswirkungen anhand von Einkommensverhältnissen von 2018/ 2019.
Elternbeiträge unterliegen starken, unvorhergesehenen Schwankungen aufgrund von
Änderungen der Familienverhältnisse, Einkommensverhältnisse oder durch
Gesetzesänderungen. Zudem sind die Auswirkungen der aktuellen weltpolitischen
Lage noch nicht absehbar.
Anlagenverzeichnis:
- Übersicht Kalkulation 2019
- Elternbeitragssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Peitz, der Gemeinde Jänschwalde und der Gemeinde Teichland im Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließen die Satzung des Amtes Peitz / Amt Picnjo zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in den Kindertagesstätten des Amtes Peitz / Amt Picnjo (Elternbeitragssatzung).
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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36501.2001.43210000 |
1232 |
ET |
2022 |
2.800,00 |
|
36501.8001.43210000 |
8206 |
ET |
2022 |
- 770,19 |
|
36501.9001.43210000 |
1239 |
ET |
2022 |
8.000,00 |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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