Betreff
Beschluss zur Satzung des Amtes Peitz / Amt Picnjo zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in den Kindertagesstätten des Amtes Peitz /Amt Picnjo (Elternbeitragssatzungen)
Vorlage
AP/BAD/117/2022
Art
Beschlussvorlage Amt

Sachdarstellung:

 

Bereits am 03.05.2021 wurde die aktualisierte Satzung des Amtes Peitz / Amt Picnjo für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in den Kindertagesstätten des Amtes Peitz / Amt Picnjo (Elternbeitragssatzung) beschlossen.

 

Der Landkreis Spree-Neiße stellte aufgrund mehrerer Änderungswünsche nicht das Einvernehmen nach § 17 Abs. 3 KitaG her, sodass die Elternbeitragssatzung nicht, wie geplant, in Kraft treten konnte.

 

Nach Umsetzung der Änderungswünsche am Satzungstext teilte der Landkreis Spree-Neiße am 19.08.2022 schriftlich mit, dass der Satzung in dieser Form zugestimmt werden könne. Der Beschluss vom 03.05.2021 musste aufgehoben werden.

 

Am 01.01.2022 wechselte die Kita „Spatzennest“ Neuendorf von der Trägerschaft der Gemeinde Teichland zur Trägerschaft des Amtes Peitz. Es ist daher zwingend erforderlich, die Elternbeitragssatzungen rückwirkend zum 01.01.2022 zu beschließen und in Kraft treten zulassen. Eine Rückwirkung der Satzung ist rechtlich zulässig.

 

Die Elternbeitragstabelle hat sich zum vorhergehenden Beschluss vom 03.05.2021 nicht verändert.

 

Dem Amtsausschuss des Amtes Peitz wird empfohlen, die Elternbeitragssatzung in der vorliegenden Form zu beschließen.

Nach Beschluss wird das Einvernehmen gemäß § 17 Abs. 3 KitaG mit dem Landkreis Spree-Neiße hergestellt.

 

Kita

Satzung gültig seit

aktueller Höchstbeitrag

umlagefähige Platzkosten

empfohlener Höchstbeitrag

Mehreinnahmen pro Jahr

Veränderung Elternbeitrag pro Monat

Peitz

01.02.2007

295,51 €

383,22 €

300,00 €

ca. 2.800,00 €*

Ø 1,01 €*

JW

01.07.2011

198,00 €

339,13 €

300,00 €

ca. 8.000,00 €*

Ø 7,68 €*

Neu

01.01.2017

318,10 €

427,60 €

300,00 €

ca. – 770,19 € *

Ø -1,59 € *

* Hinweis:

Es handelt sich nur um eine Schätzung der Haushalsauswirkungen anhand von Einkommensverhältnissen von 2018/ 2019. Elternbeiträge unterliegen starken, unvorhergesehenen Schwankungen aufgrund von Änderungen der Familienverhältnisse, Einkommensverhältnisse oder durch Gesetzesänderungen. Zudem sind die Auswirkungen der aktuellen weltpolitischen Lage noch nicht absehbar.

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

- Übersicht Kalkulation 2019

- Elternbeitragssatzung

 

Beschlussvorschlag:

Die Vertreter der Stadt Peitz, der Gemeinde Jänschwalde und der Gemeinde Teichland im Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließen die Satzung des Amtes Peitz / Amt Picnjo zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in den Kindertagesstätten des Amtes Peitz / Amt Picnjo (Elternbeitragssatzung).

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

36501.2001.43210000

1232

ET

2022

2.800,00

36501.8001.43210000

8206

ET

2022

- 770,19

36501.9001.43210000

1239

ET

2022

8.000,00

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung