Sachdarstellung:
Zur Lagebestimmung der geplanten Bautätigkeiten im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnbebauung Am Hammergraben“ ist die Vergabe einer neuen Straßenbezeichnung notwendig.
Die geplante Straße (im beiliegenden Lageplan gelb angelegt) bleibt im Privateigentum, sie wird nicht öffentlich gewidmet.
Auf der Grundlage des städtebaulichen Vertrags über die Erschließung des Bebauungsplan-gebiets vom 13.09.2018 in Verbindung mit dem Überleitungsvertrag vom 15.03.2022 gehört das Straßenbenennungsschild zum Umfang der Erschließungsanlage, sodass der Stadt keine Kosten entstehen.
Der Erschließungsträger schlägt mit Bezug auf das naheliegende Erholungsgebiet Garkoschke folgende Namensführung vor:
„Parkstraße“ oder „Am See“
Die beiden Vorschläge wurden mit dem BVUA in der Sitzung am 30.08.2022 beraten.
Es wurden weitere Vorschläge unterbreitet: „Otto-Kunze-Straße“ oder „Hans-Wilhelm-Blume-Straße“ (Ehrenbürger der Stadt) oder „Am Bahndamm“.
Die Straßenbezeichnung sollte hier Bezug auf die Umgebung und zu den Bauherren haben, zudem ein Vorschlag des Erschließungsträgers Vorrang haben.
Da es sich in diesem Fall um eine kurze und private Straße handelt, wird seitens der Verwaltung die Bezeichnung „Am See“ empfohlen.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt für die Planstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans der Stadt Peitz „Wohnbebauung Am Hammergraben“ die Vergabe der Straßenbezeichnung ……………………….
Die Kosten für das Straßenbenennungsschild trägt der Erschließungsträger.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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