Sachdarstellung:
Gemäß Grundsatzbeschluss vom 04.11.2021 stellte die Gemeinde Jänschwalde bei der Landes- und Investitionsbank des Landes Brandenburg am 24.03.2022 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Schaffung der Bahnanbindung für die vorgeschlagene Industrie- Anschlussbahnanlage.
Dieser Antrag wurde am 04.05.2022 bewilligt. Die erforderlichen Planungsleistungen wurden ausgeschrieben und teilweise vergeben.
Im Zuge der Abstimmungen mit der DB Netz AG wurde festgestellt, dass die zeitnahe Schaffung eines Gleisanschlusses nur möglich ist, wenn erst eine der beiden Anschlussgleis–Weichenstraßen erstellt wird.
Siehe Erläuterungen zur Sachdarstellung in der Anlage.
Es wird daher empfohlen, den Gleisanschluss Ost vorrangig weiter zu untersuchen sowie die erforderlichen Planungsleistungen umzusetzen.
Die Planung/Prüfung des Gleisanschlusses West wird zu einem späteren Zeitpunkt, je nach Bedarf und realistischer Umsetzbarkeit, weiterverfolgt.
Anlagenverzeichnis:
Erläuterungen zur Sachdarstellung zum Grundsatzbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt grundsätzlich, vorerst nur die
Anschlusstrasse – Gleisanschluss Ost – in die Umsetzung zu bringen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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