Betreff
Satzung der Gemeinde Drachhausen/Hochoza über die Benutzung des Sportlerheimes Drachhausen einschließlich der Regelungen der Entgelte für die Benutzung
Vorlage
Dra/BA/090/2022
Art
Beschlussvorlage Drachhausen

Sachdarstellung:

Mit Abschluss des Nutzungsvertrages zwischen der Gemeinde Drachhausen und dem Sportverein Drachhausen 1913 e.V. für das Sportlerheim und die Sportplätze Drachhausen war es zur Regelung der Nutzung der Anlagen durch Dritte erforderlich, die Satzung der Gemeinde Drachhausen über die Benutzung des Sportlerheimes Drachhausen einschließlich der Regelungen der Entgelte für die Benutzung zu erlassen.

 

Die Satzung ist am 20.12.2012 in Kraft getreten.

 

Die Entgelte aus der Drittnutzung, 80,00 € pro Nutzung, vereinnahmt die Gemeinde. Sie sind Bestandteil der Aufwands- und Ertragsrechnung und somit auch maßgeblich für die Höhe des zu zahlenden Nutzungsentgeltes durch den Sportverein. 

 

Gemäß vertraglicher Vereinbarung übernimmt der Sportverein alle Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die in Zusammenhang mit einer Nutzung durch Dritte stehen.

 

Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung der Kosten und die immer schwieriger werdende Haushaltssituation der Gemeinde ist es erforderlich, das Entgelt für die Drittnutzung den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

 

Es wird beabsichtigt, das Entgelt für Veranstaltungen in Trägerschaft von Vereinen, Verbänden, Parteien und dergleichen sowie von Privatpersonen auf 100,00 EUR / Tag anzupassen.

 

In diesem Zusammenhang wurde die Satzung grundlegend aktualisiert.

 

Die Änderungen / Aktualisierungen sind im Entwurf farblich gekennzeichnet.

 

 

Anlagenverzeichnis:

-Entwurf Satzung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Drachausen/Hochoza beschließt den vorliegenden Entwurf zur Satzung der Gemeinde Drachausen/Hochoza über die Benutzung des Sportlerheimes Drachhausen einschließlich der Regelungen der Entgelte für die Benutzung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

42111.3501.44110000

3301

ET

2021

80,00

 

 

 

2022

200,00

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung