Sachdarstellung:
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Peitz für das Haushaltsjahr 2011 wurde gemäß § 68 Absatz 2bder Brandenburgischen Kommunalverfassung erstellt. Die Vorberatung und Beschlussfassung des Nachtragshaushaltsplanes und der Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Peitz 2011 im Ausschuss Finanzen und Wirtschaft ist Voraussetzung für die Beschlussfassung im Amtsausschuss am 17.10.2011.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss Finanzen und Wirtschaft des Amtes Peitz empfiehlt die Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Peitz 2011
in der vorliegenden Fassung
mit folgenden Änderungen
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |