Betreff
Satzung des Amtes Peitz zur Erhebung von Elternbeiträge für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagespflegestelle
Vorlage
AP/OA/026/2010
Art
Beschlussvorlage Amt def

Sachdarstellung:


Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Peitz vom 05.10.2009 über den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Spree-Neiße ist die Vermittlung von Tagespflegepersonen und die Finanzierung der Tagespflege seit dem 01.01.2009 in die Verantwortung des Amtes Peitz übergegangen.


Hierzu ist es erforderlich eine Tagespflegesatzung für das Amt Peitz zu beschließen.


Die Einnahmen der Elternbeiträge und die Ausgaben für die Finanzierung der Tagesmutter werden zunächst im Amtshaushalt gebucht. Die entstehende Differenz wird von den jeweiligen Wohnortgemeinde der betreuten Kinder durch die Kita-Umlage ausgeglichen.


Im Amt Peitz gibt es eine Tagesmutter die zur Zeit zwei Kinder aus dem Amt betreut.


Im Amtshaushalt werden hierfür die folgenden Haushaltsstellen eingerichtet:


Einnahme der Elternbeiträge 1.4542.1100 3.500,00 €

Finanzierung Tagesmutter 1.4542.7600 7.500,00 €

Ausgleich der Gemeinden 1.4542.1720 4.000,00 €


Die Tagespflegesatzung ist nach dem Entwurf des Landkreises Spree-Neiße erstellt worden.






Anlagenverzeichnis:


- Satzung des Amtes Peitz zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagespflege

Beschlussvorschlag:


Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt die Satzung des Amtes Peitz zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagespflegestelle.



Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

Mittel stehen zurVerfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Haushaltsstelle

Verw.Haushalt

Verm.Haushalt

HH-Jahr

Betrag in €

1.4542.1100

x


2010

3.500,00

1.4542.7600

x


2010

7.500,00

1.4542.1720

x


2010

4.000,00

Folgekosten

Jahr

Umfang