Betreff
Beschluss zum Antrag auf Befreiung von einer Festsetzung des Bebauungsplanes "Muskauer Straße - Peitzer Straße, 2. Änderung" im OT Neuendorf
Vorlage
Tei/BA/102/2011
Art
Beschlussvorlage Teichland

Sachdarstellung:

Herr Heiko Keller plant die Errichtung eines Wohnhauses und eines Nebengebäudes auf den Flurstücken 170/26, 170/27 und 170/28, Flur 2, Gemarkung Neuendorf.


Diese Flurstücke liegen im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes. Während das Wohngebäude im ausgewiesenen Baufenster errichtet werden soll, liegt der Standort des Nebengebäudes außerhalb des Baufensters. Hier lässt der B-Plan lediglich die Errichtung von Garagen und PKW-Stellplätzen bis max. 50 m² Grundfläche zu.


Bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.06.2010 beantragt Herr Keller die Befreiung von dieser Festsetzung Nr. 2.2 des Bebauungsplanes, um ein ca. 120 m² große Nebengebäude errichten zu können.

Das Einvernehmen der Gemeinde wurde erteilt.


Daraufhin beantragt Herr Keller die Baugenehmigung für Wohnhaus und Nebengebäude, welches jedoch nunmehr 130,07 m² groß sein soll.

Die Baugenehmigung konnte bisher nicht erteilt werden, da das Einvernehmen der Gemeinde nur für ein ca. 120 m² großes Nebengebäude vorliegt.


Der Antragsteller beantragt deshalb die Befreiung von der Festsetzung 2.2 des B-Planes, um das gewünschte Nebengebäude mit der Grundfläche von 130,07 m² errichten zu können.

Anlagenverzeichnis:


  • Lageplan-Skizze

  • Entwurfsplan Nebengebäude


Beschlussvorschlag:


Die Gemeindevertretung Teichland beschließt, dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung 2.2 des Bebauungsplanes „Muskauer Straße – Peitzer Straße, 2. Änderung“ für die Errichtung des geplanten Nebengebäudes mit der Bruttogrundfläche von 130,07 m² auf den Flurstücken 170/26, 170/27 und 170/28, Flur 2, Gemarkung Neuendorf das Einvernehmen zu erteilen.

Damit ist die Errichtung des Nebengebäudes mit 130,07 m² Grundfläche außerhalb des Baufensters zulässig.


Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung