Sachdarstellung:
Am 13.04.2021 hat die Gemeindevertretung Teichland den Baudurchführungsvertrag für die Baumaßnahme „Seehafen Teichland / Abschnitt Seehafen Teichland, wasserberührende Bauteile und Seeachse“ beschlossen (Beschluss-Nr.: Tei/BA/072/2021).
Am 05.10.2021 wurde bereits ein 1. Nachtrag dazu beschlossen. (Beschluss-Nr.: Tei/BA/095/2021)
Die bei der Herstellung des Hafenbeckens anfallenden Erdmassen sollen direkt in den Nordrandschlauch eingebracht werden.
Die dazu erforderlichen Genehmigungen liegen erst jetzt vor.
Da der Randschlauch Eigentum der LEAG ist, wurde der Baudurchführungsvertrag dazu im § 6 - Realisierung, Punkt (12) angepasst.
Zusätzlich wurde im Punkt (11) der Rückbau vom Randableiter- Nord geregelt.
Ein aktueller Bauablaufplan wurde ebenfalls dem Baudurchführungsvertrag beigefügt.
Die Änderungen sind in dem 2. Nachtrag zum Baudurchführungsvertrag vom 13.01.2022 eingearbeitet. Alle Änderungen sind farblich dargestellt.
Anlagenverzeichnis:
2. Nachtrag zum Baudurchführungsvertrag vom 13.02.2022
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland beschließt den 2. Nachtrag zum Baudurchführungsvertrag für die Baumaßnahme „Seehafen Teichland / Abschnitt Seehafen Teichland, wasserberührende Bauteile und Seeachse“ vom 13.01.2022.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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