Betreff
Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungs-, Ergänzungs- und Entwicklungssatzung mit der Bezeichnung "Groß Lieskower Straße" in der Gemeinde Teichland/Gatojce, OT Neuendorf
Vorlage
Tei/BA/119/2022
Art
Beschlussvorlage Teichland

Sachdarstellung:

Mit Schreiben vom 14.12.2021 hat die Firma Haus-Vertrieb und Immobilien, Herr Klaus-Peter Thiel einen Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich Groß Lieskower Straße im OT Neuendorf gestellt.

Der Geltungsbereich soll je anteilig die Flurstücke 41, 42, 43/5 und 74 der Flur 3 in der Gemarkung Neuendorf umfassen. Vorgesehen ist die Schaffung von bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für weitere Wohnbauvorhaben.

Nähere Erläuterungen können dem Konzept (Anlage 1) entnommen werden. Der Antragsteller übernimmt die Kosten des Planverfahrens.

 

Nach Beratung mit dem Bau- und Planungsamt des Landkreises Spree-Neiße (Genehmigungsbehörde) hat sich herausgestellt, dass die Aufstellung einer Ergänzungs-satzung wie beantragt nicht möglich ist.

Wenn die Gemeinde einer baulichen Entwicklung an dieser Stelle zustimmt besteht die  Möglichkeit, den gesamten Bereich der Groß Lieskower Straße (Anlage 2) zu betrachten und eine Klarstellungssatzung in Verbindung mit einer Ergänzungs- und Entwicklungssatzung aufzustellen.

Das Planaufstellungsverfahren würde auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch erfolgen. Demnach kann die Gemeinde durch Satzung

1. die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen (Klarstellung),

2. bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen, wenn die Flächen im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt sind (Entwicklung)

3. einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind (Ergänzung).

Der  Antragsteller geht mit diesem Vorschlag mit.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland wird gebeten, sich zur Aufstellung einer Klarstellungs-, Ergänzungs- und Entwicklungssatzung mit der Bezeichnung "Groß Lieskower Straße" zu positionieren.  

Anlagenverzeichnis:

1.1   - Konzept zur Antragstellung

1.2   - Lageplan zum Konzept 

2    - Geltungsbereich der Klarstellungs-, Ergänzungs- und Entwicklungssatzung

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt die Aufstellung einer Klarstellungs-, Ergänzungs- und Entwicklungssatzung auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 1 - 3 Baugesetzbuch mit der Bezeichnung "Groß Lieskower Straße" in der Gemeinde Teichland/Gatojce OT Neuendorf.

Alle mit dem Planverfahren entstehenden Kosten sind vom Antragsteller, der  Firma Haus-Vertrieb und Immobilien, Herr Klaus-Peter Thiel, zu tragen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung