Sachdarstellung:
Gemäß § 1 Baugesetzbuch hat die Gemeinde einen Flächennutzungsplan (FNP) aufzustellen, sobald und soweit es für die Entwicklung und Ordnung ihres Gemeindegebietes erforderlich ist.
Der FNP stellt die Art der Flächennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, die sich aus der beabsichtigten Entwicklung ergeben, in den grundsätzlichen Zügen dar. Er legt für einen Zeitraum von ca. 15-20 Jahren fest, welche Gemeindeflächen zu welchem Zweck genutzt werden und ist die Grundlage, auf der Bebauungspläne entstehen.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen, u.a. im Zusammenhang mit dem Strukturwandel aufgrund des Kohleausstiegs, sind die Bauleitplanungen der künftigen Entwicklung der Gemeinde anzupassen.
Für die Aufstellung von FNP hat das Land ein Programm aufgelegt, wonach bis zum 30.03.2022 ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung eingereicht werden kann. Voraussetzungen zur Beantragung eines Zuschusses sind, dass
- mindestens zwei amtsangehörige Gemeinden einen gemeinsamen FNP aufstellen,
- ein Aufstellungsbeschluss durch die jeweilige Gemeindevertretung gefasst ist und
- ein Kooperationsvertrag zum gemeinsamen FNP geschlossen ist.
Die Kosten für den FNP inkl. Landschaftsplan der Gemeinde Heinersbrück werden voraussichtlich ca. 38.756 € -brutto- betragen und sind mit max. 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig. Der Eigenanteil der Gemeinde somit ca. 7.751 € betragen.
Das Aufstellungsverfahren mit den Rahmenbedingungen wurde der GV in der Sitzung am 12.10.2021 erläutert und darüber beraten. Die GV hat der Aufstellung eines FNP zugestimmt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heinersbrück/Most beschließt die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für ihr Gemeindegebiet.
Die finanziellen Mittel sind in den Haushaltsplänen der nächsten Jahre einzuplanen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/ |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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51101.7000/ 54315300 |
7605 |
AW (80% Förderung) |
2023-2025 |
38.756 |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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*)
ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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