Sachdarstellung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Neuendorf, Flur 2, Flurstück 170/19 (Am Wiesenrand 16) ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einem Nebengebäude geplant. Das Grund-stück liegt im Geltungsbereich des seit 30.08.2001 rechtskräftigen Bebauungsplans "Muskauer Straße - Peitzer Straße". Mit Antrag vom 13.12.2021 wurden für das Vorhaben folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt:
- Gemäß den Festsetzungen für das Plangebiet sind nur Garagen auf den Baugrundstücken auch außerhalb der Baufenster und höchstens bis zu 50 m² zulässig. Geplant ist ein Nebengebäude mit Garage mit einer Grundfläche von 103,20 m². Aufgrund des sehr beengt festgelegten Baufensters auf dem Grundstück ist die Errichtung eines Neben-gebäudes unter Einhaltung der Festsetzungen im Bebauungsplan nicht möglich.
- Gemäß den Festsetzungen im Geltungsbereich der Satzung sind für die Hauptgebäude Dächer mit einer Neigung zwischen 38° und 48° zulässig. Geplant ist der Bau eines Wohngebäudes im Bungalowstil mit einem Walmdach und einer Dachneigung von 20°.
Auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch kann im Einzelfall von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Grundzüge der Planung werden mit der hier beantragten Befreiung nicht berührt. Die Abweichung wäre städtebaulich vertretbar und mit öffentlichen Belangen vereinbar.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich zum vorliegenden Antrag zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
1_Übersichtslageplan
2_Begründung des Antrages
3_ Lageplan
4_Ansichten Wohnhaus
5_Ansichten Nebengebäude
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Muskauer Straße - Peitzer Straße" in der Gemeinde Teichland, OT Neuendorf für das Vorhaben „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude“ auf dem Grundstück Gemarkung Neuendorf, Flur 2, Flurstück 170/19 zuzustimmen.
Die Wohngebäude kann in diesem Fall als mit einer Dachneigung von 20° und das Nebengebäude mit Garage mit einer Grundfläche von 103,20 m² außerhalb des ausgewiesenen Baufeldes errichtet werden.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
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Umfang
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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