Betreff
Beschluss zur 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in der Kindertagesstätte "Sonnenschein" Peitz des Amtes Peitz (Essengeldsatzung)
Vorlage
AP/BAD/085/2021
Art
Beschlussvorlage Amt

Sachdarstellung:

 

Die Firma Dussmann Service Deutschland GmbH versorgt seit mehreren Jahren die Kita „Sonnenschein“ Peitz mit Mittagessen.
Zum 01.02.2022 wurde eine Preissteigerung durch die Firma angezeigt, die eine Anpassung der Essengeldsatzung notwendig macht.

 

Laut KitaG darf den Eltern lediglich der Gegenwert in Rechnung gestellt werden, den sie dadurch einsparen, dass ihre Kinder in der Einrichtung zu Mittag essen. Der Caterer hat eine Kalkulation der Essenpreise vorzulegen. Anhand dessen wird der Anteil des Warenwertes und der Betriebskosten auf die Eltern umgelegt. Das Essengeld für ein Hortkind würde demnach beispielsweise 1,83 € p. P. betragen.

 

Laut eines Gerichtsurteils aus dem Jahr 2014 mit der Bezeichnung VG 10 K 4203/13 bemisst sich der Wert der ersparten Eigenaufwendungen lediglich auf 1,70 € p. P.
Betrachtet man die Inflationsraten der Jahre 2016-2021, so würde sich der Wert auf 1,94 € p. P. erhöhen. Der Elternanteil in Höhe von maximal 1,83 € p. P. im Hort wäre daher rechtlich unschädlich.

 

Mit der 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ des Amtes Peitz (Essengeldsatzung) betragen die ersparten Eigenaufwendungen (Essengeld) ab dem 01.02.2022:

 

Krippenkinder:                 1,61 € pro Portion
Kindergartenkinder:                      1,75 € pro Portion
Hortkinder:                                       1,83 € pro Portion

 

Der Trägeranteil beträgt:

Krippenkinder:                 0,72 € pro Portion
Kindergartenkinder:                      0,78 € pro Portion
Hortkinder:                                       0,82 € pro Portion

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Peitz des Amtes Peitz (Essengeldsatzung)

 

Anlage 1 zur Festlegung der Höhe des Essengeldes gem. § 17 KitaG

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Vertretungen der Stadt Peitz und der Gemeinde Jänschwalde im Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließen die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ des Amtes Peitz (Essengeldsatzung).

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung