Betreff
Beschluss zur Vergabe von Honorarleistungen für die geotechnische Fachbegleitung der Baudurchführung und die Erstellung des Hauptgutachtens für das Bauvorhaben „Seehafen Teichland - Sportboothafen“
Vorlage
Tei/BA/097/2021
Art
Beschlussvorlage Teichland

Sachdarstellung:

 

Für das Bauvorhaben  „Seehafen Teichland – Sportboothafen“  liegt die Baugenehmigung  AZ.: 01017-21-100, Datum 03.08.2021 vor.

In der Baugenehmigung sind Bestimmungen und Auflagen enthalten, die bei der Baudurchführung beachtet und abgearbeitet werden müssen.

u.a.:

Nr.: 41 „Die Arbeiten für die Massenbewegung im Bereich der Böschungskante des Tagebaus Cottbus-Nord und die Arbeiten zum Einbringen der Massen in den Nordrandschlauch sind unter Beteiligung eines Sachverständigen für Böschungen/Geotechnik durchzuführen.“

Nr.: 42 „ Die geotechnischen Vorgaben zum Sperrbereich sind zu beachten.“

Nr.: 43 „ Zum Abschluss der Maßnahmen ist ein bodenmechanisches Hauptgutachten für die Baumaßnahme zu erarbeiten.  …..ist das Gutachten zu erörtern und es ist ein Erörterungsprotokoll zu übergeben.“

 

Im Baudurchführungsvertrag (LEAG/Gemeinde) und im vorliegenden Standsicherheitsnachweisen für die Phase der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und die Bauausführung zum Hafenbecken  vom 26.03.2021, ist festgelegt, dass die Baudurchführung  durch einen Sachverständigen für Böschungen, zur Wahrung der geotechnischen Sicherheit, zu begleiten ist. Die Einhaltung der geotechnischen Vorgaben zur Anbindung des Hafenbeckens an den Randschlauch und zur Verbringung der Massen in den Randschlauch ist fachlich zu überwachen.  Nach Abschluss der Bauarbeiten ist ein „Geotechnisches Hauptgutachten“ für die Böschungen und die darin angeordneten Bauwerke zu erstellen und an das Landesbergamt und an die LEAG zu übergeben.

 

Die BIUG (Beratende Ingenieure für Umweltgeotechnik und Grundbau GmbH) hat alle erforderlichen Leistungen zusammengefasst und ein Angebot zur geotechnischen Fachbegleitung der Arbeiten in Bereich der Anbindung an den Randschlauch Tagebau Cottbus Nord und zur Erstellung des Abschlussgutachtens für die Baumaßnahme erstellt. Das Angebot vom 26.07.2021 beläuft sich auf 55.845,15 Euro.

 

 

 

Die BIUG begutachtet bereits seit 2004 die Standsicherheit der Böschungen des Tagebaus Cottbus Nord und hat bis heut zahlreiche Standsicherheitsnachweise im Auftrag der LEAG und für den Sportboothafen im Auftrag der Gemeinde Teichland erstellt, die als Grundlage für die geotechnische Fachbaubegleitung und das zu erstellende Hauptgutachten erforderlich sind.

Damit kann eine direktvergabe des Auftrages an die BIUG begründet werden.

 

Anlagenverzeichnis:

Angebot BIUG vom 26.07.2021

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Vergabe von Honorarleistungen für die geotechnische Fachbegleitung der Baudurchführung und die Erstellung des Hauptgutachtens für das Bauvorhaben „Seehafen Teichland - Sportboothafen“ auf der Grundlage des Angebotes in Höhe von 55.845,15 Euro, an die BIUG GmbH aus Senftenberg.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja

Mittel stehen zur Verfügung

X

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

55103.8001

55103.01

EZ 80% FM

2021/22

44.676,12

55103.8001

55103.01

AZ

2021/2022/2023

55.845,15

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung