Sachdarstellung:
Am 06.08.2021 erhielt die Gemeinde den Zuwendungsbescheid für den Sportboothafen Teichland – Teil II (Lph.5-9 und Baudurchführung). Der Zuwendungsbescheid enthält unter Punkt V. besondere Nebenbestimmungen die folgende Auflage:
„Vor Baubeginn ist dem Zuwendungsgeber eine Erklärung vorzulegen, dass die Gemeinde Teichland für die Betreibung und Bewirtschaftung des Hafens einsteht, sofern sich keines der vorgesehenen Betreibermodelle realisieren lässt. …“
Zum Förderantrag wurde ein nachvollziehbares Betreiber-/Nachnutzungskonzept eingereicht In dem Betreiberkonzept sind mögliche Betreibermodelle dargestellt.
Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine verbindliche Aussage zum Betreiber und Bewirtschafter des Hafens getroffen werden kann, muss die Gemeinde dem Zuwendungsgeber erklären, dass sie die Aufgaben der Betreibung und Bewirtschaftung übernimmt solange kein externer Betreiber eingebunden ist.
Die möglichen Betreibermodelle sind in einem Bewirtschaftungskonzept dargestellt. Das Konzept ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
- Bewirtschaftungskonzept
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Teichland erklärt dass die Betreibung und Bewirtschaftung des Sportboothafens durch die Gemeinde erfolgt solange kein entsprechendes Betreibermodell zur Anwendung kommt.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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pro Jahr ab 2023 |
16.500,00 |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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*)
ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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