Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 18.03.2021 hat die Gemeindevertretung Drachhausen die Aufstellung einer Klarstellungssatzung für ihr Gemeindegebiet beschlossen (siehe Sachdarstellung zu Beschluss-Nr.: Dra/BA/052/2021). Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt für das Amt Peitz am 28.04.2021 öffentlich bekannt gemacht.
Im beiliegenden Entwurf der Klarstellungssatzung mit Begründung wurde die räumliche Abgrenzung des Innenbereiches an die heutige örtliche Situation angepasst bzw. aktualisiert.
Die Klarstellungssatzung für die Gemeinde Drachhausen in der Fassung Juli 2021 kann nunmehr beschlossen werden.
Anlagenverzeichnis:
Klarstellungssatzung Planzeichnung A 3 mit Begründung
Beschlussvorschlag:
- Auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Drachhausen/Hochoza die Klarstellungssatzung der Gemeinde Drachhausen/Hochoza in der Fassung Juli 2021.
- Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.
- Die Verwaltung des Amtes Peitz/Picnjo wird beauftragt, die Klarstellungssatzung bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Bau- und Planungsamt des Landkreises Spree-Neiße, anzuzeigen und den Beschluss dieser Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Klarstellungs-satzung in Kraft.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
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Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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