Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 16.06.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes "Neubau Lagergebäude Triftstraße 14" in der Fassung vom Mai 2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Dieser Planentwurf mit der Begründung hat vom 08.07. bis zum 10.08.2021 öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen konnten in diesem Zeitraum auch auf der Homepage des Amtes Peitz eingesehen werden. Während der öffentlichen Auslegung sind Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.
Die von der Planänderung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind um Abgabe einer Stellungnahme gebeten worden.
Die vorliegenden Stellungnahmen sind im Verfahren gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) abzuwägen.
Die im Abwägungsprotokoll vom August 2020 (Anlage) aufgeführten Anregungen, Bedenken und Hinweise wurden in die Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen eingearbeitet sowie in der Begründung ergänzt. Es handelt sich dabei um Korrekturen, Klarstellungen und Präzisierungen von Festsetzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungsprotokoll vom August 2021
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt, dem Abwägungsprotokoll vom August 2021 (Anlage) zum Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Peitz/Picnjo „Neubau Lagergebäude Triftstraße 14“ (Fassung Mai 2021) zuzustimmen.
Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, die Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die Bürger von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
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HH-Jahr |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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