Sachdarstellung:
In der
Stadt Peitz/Picnjo werden derzeit Friedhofsgebühren auf Grundlage der
Friedhofsgebührensatzung, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Peitz/Picnjo am 11.07.20212 erhoben.
Im
Zusammenhang mit der aktualisierten Friedhofssatzung der Stadt Peitz/Picnjo und
um der gesetzlichen Forderung des Kommunalabgabengesetztes Brandenburg, das
eine Neukalkulation von Benutzungsgebühren im Abstand von 2 Jahre vorsieht
Rechnung zu tragen, ist eine aktuelle kostendeckende Kalkulation erforderlich
und
eine Anpassung der Gebühren notwendig.
Die Stadt
Peitz/Picnjo hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen,
soweit vertretbar und geboten, aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen,
soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Die Berücksichtigung sozialer
Gesichtspunkte, soweit daran ein öffentliches Interesse besteht, ist jedoch
erlaubt.
Die
rechtlichen Grundlagen der Gebührenerhebung und Kalkulation sind in § 64 der
Kommunalverfassung Brandenburg, § 6 des Kommunalabgabengesetzes und der
Verwaltungsvorschrift zu § 6 des Kommunalabgabengesetzes festgelegt. Die Kosten,
wie zum Beispiel Lohn-, Verwaltungs-, Sach- und Gemeinkosten, werden nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt und auf die Unterbereiche
Nutzung der Trauerhalle, Nutzung der Grabstätte, Erwerb des Nutzungsrechtes an
der Grabstätte und Unterhaltung/Pflege der Grabstätte verteilt.
Es sind
folgende wesentliche Änderungen vorgesehen:
Um dem
Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung zu tragen, wurde die Gebühr zur Nutzung der
Trauerhallen auf den Friedhöfen Triftstraße und Dammzollstraße vereinheitlicht.
Weiterhin
wurden die bisherigen Allgemeingebühren in der Erwerbsgebühr zusammengeführt.
Dies hat zur Folge, dass der Verwaltungsaufwand aufgrund des Wegfalles mehrerer
Arbeitsschritte deutlich verringert wird.
Anlagenverzeichnis:
1.
Entwurf Friedhofsgebührensatzung
2. Kalkulation
3. Zusammenfassung
Kalkulation
4. Gebührengegenüberstellung
alt und neu
5. Kostendeckungsgrad
der Vorjahre
6. aktuelle
Friedhofsgebührensatzung vom 11.07.2012
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt
Peitz/Picnjo empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo,
die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Peitz/Picnjo zu beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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