Sachdarstellung: Auf Grund der Kündigung des derzeitigen Pächters des
Begegnungszentrums „Zum Goldenen Drachen“ zum 30.04.2021 und bisher keinen
interessierten Nachpächter, möchte die Gemeinde Drachhausen/Hochoza das
Begegnungszentrum selbst betreiben.
Laut
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg §§ 3 und 28 benötigt die Gemeinde
eine gültige Satzung und Tarife für die Benutzung des Begegnungszentrums „Zum
Goldenen Drachen“. Als Anlage sind die Entwürfe der Satzung sowie der Tarife
beigefügt.
Die
Gemeindevertretung wird gebeten sich zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
- Satzung für die Benutzung des Begegnungszentrums „Zum Goldenen Drachen“ in der Gemeinde Drachhausen/Hochoza
- Tarif für die Benutzung des Begegnungszentrums „Zum Goldenen Drachen“ in der Gemeinde Drachhausen/Hochoza
- Vergleich zu anderen amtangehörigen Objekten
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Drachhausen/Hochoza beschließt die
Satzung sowie die Tarife für die Nutzung des Begegnungszentrums „Zum Goldenen
Drachen“ gemäß den Entwürfen mit Wirkung zum 01.05.2021.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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*)
ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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